Parlament

Fragestunde: Ulla Jelpke fragt nach Abschiebungen nach Afghanistan

In der Plenarsitzung am Mittwoch, 15. Februar 2017, beantworteten Vertreter der Bundesregierung Fragen, die von Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (18/11120). Zu den Fragestellerinnen zählte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Ihre Frage bezog sich darauf, dass abgelehnte Asylbewerber künftig schneller ausgewiesen werden sollen – das haben Bund und Länder am 9. Februar vereinbart. In mehreren Städten demonstrierten daraufhin Menschen gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Mit Verweis auf einen aktuellen Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), nach dem sich die Sicherheitslage am Hindukusch erneut verschlechtert hat, fordern Initiativen und Verbände deutschlandweit ein Bleiberecht für Schutzsuchende aus Afghanistan.

Jelpke verurteilt Abschiebungen scharf. Sie wollte von der Bundesregierung erfahren, weshalb die Gesamtschutzquote bei afghanischen Flüchtlingen zuletzt deutlich gefallen ist. Angesichts der verschärften Sicherheitslage könne dies eigentlich nicht sein, erklärt Jelpke im Interview. „Es ist offenkundig, dass politische Vorgaben aus dem Bundesinnenministerium die Asylpraxis beeinflussen.“ Das neue Rückkehrprogramm „Starthilfe Plus“ für Asylsuchende kritisiert die Abgeordnete aus Dortmund zudem als „schäbigen Versuch, Schutzsuchenden für ein Taschengeld den Zugang zu ihren Rechten abzukaufen“. Die Bundesregierung will ihre Fragen schriftlich beantworten. Das Interview im Wortlaut:


Frau Jelpke, 2016 lag die Gesamtschutzquote bei afghanischen Asylbewerbern noch bei rund 56 Prozent. Im vergangenen Monat dann sank sie auf 45,2 Prozent. Das verwundert, angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage am Hindukusch.

Ja, in der Tat. Deshalb wird die Bundesregierung das auch erklären müssen. Angesichts der verschärften Sicherheitslage kann es eigentlich nicht sein, dass die Schutzquote sinkt. Der UNHCR widerspricht in seiner Einschätzung der  Situation eindeutig der Bundesregierung, die argumentiert, es gebe sichere Regionen in Afghanistan. Für mich ist offenkundig, dass politische Vorgaben aus dem Bundesinnenministerium die Asylpraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beeinflussen.

Worauf stützt sich diese Vermutung?

Bundesinnenminister de Maizière hat bereits 2015 unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er die Zahl der Asylsuchenden aus Afghanistan reduzieren will. Dementsprechend haben im November des gleichen Jahres die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD beschlossen – ich zitiere –, dass sie „zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen“ wollen. Daran lässt sich meines Erachtens ganz klar ablesen, dass die Schutzquoten heruntergefahren werden sollen.

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der gesunkenen Gesamtschutzquote und der Bewilligung von Integrationskursen? Diese können nur Asylbewerber mit einer sicheren Bleibeperspektive besuchen. Als „sicher“ gilt eine Schutzquote von mindestens 50 Prozent. 

Angesichts dessen, dass die Gesamtschutzquote im vergangenen Jahr noch bei 56 Prozent lag und im Januar auf 45,2 Prozent gesunken ist, ist zu befürchten, dass die Schutzquote ganz bewusst unter 50 Prozent gedrückt werden soll, um afghanischen Asylsuchenden weiterhin den Zugang zu Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen zu verwehren. Dies ist eine willkürliche Diskriminierung – und absolut integrationsfeindlich.

Bund und Länder wollen abgelehnte Asylbewerber konsequenter ausweisen. Nach Afghanistan jedoch haben nun Schleswig-Holstein, Berlin,  aber auch Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Abschiebungen  ausgesetzt. Erwarten Sie, dass es zu einem bundesweiten Abschiebestopp kommt?

Auch Thüringen und Brandenburg haben sich übrigens nicht an den Sammelabschiebungen im Dezember und Januar nach Afghanistan beteiligt. Ich bin ganz zuversichtlich, dass sich noch mehr Bundesländer für einen  Abschiebestopp gewinnen lassen. Wichtig ist, dass die Nichtregierungsorganisationen und Parteien, die sich für die Rechte von Asylsuchenden in Deutschland einsetzen, weiterhin Druck machen.

Als Teil des Maßnahmenpakets, auf das sich Bund und Länder letzte Woche geeinigt haben, soll die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern stärker finanziell unterstützt werden. Das klingt doch vernünftig – schließlich hat eine freiwillige Rückkehr für Staat wie Rückkehrer Vorteile, oder nicht?

Was heißt denn freiwillig? Inzwischen herrscht ein Klima der Angst und der Einschüchterung. Ich weiß von etlichen Fällen, in denen von Seite der Behörden enormer Druck auf die Asylsuchenden ausgeübt wird. Das seit Februar laufende Anreizprogramm „Starthilfe Plus“, mit dem die Bundesregierung Asylbewerber möglichst noch vor dem Ende des Asylverfahrens zu einer Ausreise  in ihr Herkunftsland bewegen will, ist ein schäbiger Versuch, Schutzsuchenden für ein Taschengeld den Zugang zu ihren Rechten abzukaufen. Die höchste Bonuszahlung gibt es für diejenigen, die ihren Asylantrag noch vor der Entscheidung zurückziehen. Aber das Asylrecht ist ein Schutzgut und keine käufliche Ware! 

Sie fordern, länger zurückliegende Asylablehnungen afghanischer Asylsuchender aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage in ihrer Heimat erneut zu überprüfen.

Ja, damit greife ich eine Forderung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen auf. In einem Schreiben an die Bundesregierung und das Parlament klagt er die erneute und aktualisierte Gefährdungsprüfung ein. Deshalb möchte ich nun von der Bundesregierung erfahren, wie sie darauf eingehen wird.

Was erwarten Sie?

Natürlich wird die Bundesregierung – wie so oft – erklären, dass jeder Einzelfall gewissenhaft geprüft wird. Aber gerade deshalb darf sie nicht länger Berichte des UN-Flüchtlingshilfswerks oder die Forderung des Hohen Flüchtlingskommissars einfach negieren.

(sas/15.02.2017) 

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