Soziales

Kontroverse um Rentenversicherungspflicht für Solo-Selbstständige

Die Mehrzahl der Selbstständigen in Deutschland unterliegt keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10762) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8803) hervor, über die der Bundestag am Freitag, 17. Februar 2017, debattiert hat. Dabei wurde deutlich, dass aus Sicht aller Fraktionen insbesondere sogenannte Solo-Selbstständige (Selbstständige ohne eigene Mitarbeiter) oftmals geringe Einkommen erzielen und daher in der Zukunft von Altersarmut betroffen sein könnten. Während jedoch Linksfraktion, SPD-Fraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige aussprachen, plädierte die Unionsfraktion für eine Wahlfreiheit seitens der Selbstständigen.

Linke: Für Altersvorsorge fehlt das Geld

Die soziale Lage der Selbstständigen habe sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert, sagte Sabine Zimmermann (Die Linke) zu Beginn der Debatte. Seit der von SPD und Grünen in deren Regierungszeit entwickelten Idee der „Ich-AG“ würden immer mehr Unternehmen auf Solo- Selbstständige zurückgreifen, um den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung zu sparen. Dies führe zu immer mehr Scheinwerksverträgen und immer mehr Scheinselbstständigkeit, kritisierte sie.

Gerade bei den „personennahen Dienstleistungen“ ist es laut Zimmermann so, dass mehr als 40 Prozent der Solo-Selbstständigen nicht mehr als 1.100 Euro im Monat verdienen. Viele treibe schon die „viel zu hoch angesetzte Beitragsbemessungsgrenze bei den gesetzlichen Krankenversicherungen“ in die Armut. „An Altersvorsorge ist gar nicht zu denken, weil das Geld dafür nicht da ist“, sagte die Linke-Abgeordnete.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

In einem Entschließungsantrag (18/11204), der bei der Abstimmung im Anschluss an die Debatte keine Mehrheit fand, forderte die Linksfraktion ein wirksames Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit, gesetzliche Mindesthonorare und eine Stärkung der Künstlersozialkasse.

Außerdem müssten „in einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung alle bisher nicht in einem obligatorischen Altersvorsorgesystem abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden“.

CDU/CSU: Für Existenzgründer muss es Ausnahmen geben

Auch bei den Solo-Selbstständigen in Deutschland gebe es ein sehr differenziertes Bild, sagte Peter Weiß (CDU/CSU). Neben denen, die ein hohes Einkommen erzielten und eine gute Altersvorsorge betrieben, gebe es aber auch „Personen, die sehr geringe Einkünfte erzielen“, räumte er ein. Bei diesen wiederum sei es laut der Antwort der Bundesregierung jedoch oft so, „dass ihre Selbstständigkeit nur vorübergehend ist, und sie in ein paar Jahren wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln“. Dies stelle neue Fragen an die sozialen Sicherungssysteme, sagte der Unionsabgeordnete.

Um nicht im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein, müsse der Selbstständige entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder „nachweisen, dass er eine Form von Altersvorsorge anspart, die mindestens das Grundsicherungsniveau erreichen kann“. Dabei müsse es jedoch Ausnahmen für Existenzgründer geben. Außerdem sei eine Abstufung nach Altersklassen sinnvoll. Laut Weiß bleibt es dann bei über-50-jährigen Selbstständigen bei den derzeitigen Regelungen. Die Altersklasse zwischen 30 und 50 könne eine Wahlmöglichkeit erhalten und für die unter 30-Jährigen werde eine Pflicht eingeführt, sagte er.

Grüne: Selbstständige in gesetzliche Rentenversicherung integrieren

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die heute nicht unüblichen häufigen Wechsel zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung. „Schon deswegen funktioniert ihr Modell nicht“, sagte er an seinen Vorredner von der Union gewandt. Richtig sei es, die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren, „damit sie durchgängig abgesichert werden können“.

Strengmann-Kuhn sprach sich für die „grüne Idee der Bürgerversicherung“ aus. Dies sei die richtige Antwort auf die Forderung nach Überarbeitung der sozialen Sicherungssysteme. Einhergehen müsse dies mit einer Garantierente. Um die Beiträge dafür aufbringen zu können, müssten die Auftraggeber beteiligt werden, forderte er. Außerdem sprach sich der Grünen-Abgeordnete für ein Grundeinkommen für Selbstständige aus.

SPD: Selbstständigkeit darf kein Armutsrisiko darstellen

„Eine selbstständige Tätigkeit darf kein Armutsrisiko darstellen“, sagte Michael Gerdes (SPD) und verwies auf die drei Millionen Selbstständigen ohne Alterssicherung. Ein Problem für Selbstständige, so Gerdes, seien auch die im Vergleich zum Verdienst zu hohen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. „Um etwas auf die Seite zu legen, reicht es insbesondere bei jungen Existenzgründern oftmals nicht“, sagte der SPD-Abgeordnete.

Die Diskussion über Mindestbeiträge zur Krankenversicherung müsse geführt werden, forderte er. Was die Alterssicherung angeht, so sprach sich Gerdes für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige aus. „Diese Pflicht sollte nicht als überzogener Eingriff des Staates in die Eigenverantwortung gesehen werden“, sagte er. Das Ziel sei vielmehr die bessere Absicherung von allen Selbstständigen durch bezahlbare Beiträge in allen Versicherungszweigen. „Das kann nur gut sein“, befand Gerdes. (hau/17.02.2017)

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