Grüne fordern Aktionsplan zum Umbau der Wärmeversorgung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, einen Aktionsplan Faire Wärme zu beschließen, der „die finanziellen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für den erfolgreichen Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland neu ausrichtet“. Dies geht aus einem Antrag (18/10979) hervor, den der Bundestag am Donnerstag, 16. Februar 2017, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen hat.
„Fördermittel verdoppeln“
Konkret fordern die Abgeordneten unter anderem, die bereit gestellten Mittel für erneuerbare Wärme, energetische Sanierung und Infrastruktur für die Wärmeversorgung auf insgesamt sieben Milliarden Euro jährlich zu verdoppeln und die Antragsverfahren zu vereinfachen.
Außerdem soll das Steuer- und Abgabensystem im Energiesektor so weiterentwickelt werden, dass sich der Kohlendioxidausstoß eines Energieträgers stärker im Preis widerspiegelt und die nach Meinung der Fraktion bestehende Bevorteilung von Heizöl gegenüber anderen Brennstoffen abgebaut wird.
„Schwer zu durchblickendes Regelungsdickicht“
Die Grünen sind überzeugt, dass dadurch der wirtschaftliche Anreiz steigt, Energiesparmaßnahmen und Gebäudesanierungen durchzuführen und auf klimafreundliche Lösungen bei der Energieversorgung zu setzen. Des Weiteren soll nach dem Willen der Fraktion „das selbst für Fachleute schwer zu durchblickende Regelungsdickicht im Gebäudebereich durch ein einfacheres und transparentes Energiesparrecht ersetzt“ werden, das die Kohlendioxidemissionen und den realen Wärmebedarf eines Gebäudes zu den „wesentlichen Bemessungsgrößen macht“.
Während der Umbau der Stromversorgung im Zuge der Energiewende „bereits ein gutes Stück vorangekommen“ sei, tue sich im Wärmemarkt viel zu wenig, schreiben die Abgeordneten zur Begründung des Antrags. So verlaufe unter anderem die energetische Sanierung von Gebäuden schleppend, die Sanierungsrate liege bei unter einem Prozent.
Zudem würden Sanierungen häufig als Vorwand für massive Mietsteigerungen angeführt, die Mieterinnen und Mieter aus ihrer alltäglichen Umgebung verdrängten. Die Folge sei, dass der Wärmebedarf insgesamt nur langsam sinke und der Anteil der erneuerbar erzeugten Wärme auf niedrigem Niveau stagniere.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Grünen
Gegen das Votum abgelehnt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885). Dazu hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8438).
In dem Gesetzentwurf der Grünen war vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Dabei stehe den Verpflichteten eine Vielzahl an Erfüllungsoptionen zur Verfügung, heißt es in dem Entwurf weiter. Vorgesehen waren zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen könnten miteinander kombiniert werden, hieß es. (nal/16.02.2017)