Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. März 2017, ohne vorherige abschließende Aussprache über eine Reihe von Vorlagen entschieden.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/11421) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 19. Februar 2016 mit Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/11138) zugestimmt. Vereinbart wurde unter anderem für Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen (Schachtelbeteiligung) ein Quellensteuersatz von fünf Prozent (bisher zehn Prozent) bei einer Mindestbeteiligungshöhe von zehn Prozent (bisher 25 Prozent). Ferner räumt die neu gefasste Regelung zur Rentenbesteuerung auch dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht an Ruhegehältern, ähnlichen Vergütungen und Renten, einschließlich Sozialversicherungsrenten, ein. Künftig kann die Freistellungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur noch bei einer tatsächlichen Besteuerung in Finnland angewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Finanzbehörden auch von der Freistellungsmethode auf die Anrechnungsmethode umschwenken.

Beschlüsse zu Petitionen: Danach folgte der Bundestag fünf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (18/11191, 18/11192, 18/11193, 18/11194, 18/11195) zu Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingegangen sind. Die Beschlussempfehlungen enthalten die Sammelübersichten 411, 412, 413, 414 und 415 zu Petitionen. Darunter befindet sich auch eine Eingabe, in der ein Verbot des Einsatzes von Reserve-Antibiotika in der Tierhaltung gefordert wird.

„Viele Antibiotika wirken nicht mehr“

Die Petenten begründen ihr Anliegen damit, dass viele Antibiotika nicht mehr wirken würden, da Resistenzen bestünden. Für derartige Notfälle gebe es so genannte Reserve-Antibiotika. Diese stünden jedoch auch Veterinärmedizinern zur Verfügung und würden häufig bei Tieren eingesetzt. Hierdurch entstünden antibiotikaresistente Keime auch bei Menschen. Es müsse verhindert werden, dass es durch Einsatz dieser Reserve-Antibiotika bei Tieren zu resistenten Keimen komme, heißt es in der Petition.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. Februar 2017 mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun eine einfache Überweisung der Petition an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor, „um die Bundesregierung auf die Begründung des Beschlusses des Bundestages hinzuweisen und sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen“, wie es in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses heißt. Die Oppositionsfraktionen hatten in der Sitzung für das höhere Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert.

Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie 2020

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss auf die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie 2020 aufmerksam. Diese umfasse neben der Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und verbesserter Diagnostik das Ziel, „sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz zu entwickeln“. Wirkstoffe, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besondere Bedeutung haben, sollen danach bei Menschen und Tieren nur zum Einsatz kommen, wenn andere Wirkstoffe nicht zu einer Heilung führen.

Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass das Ministerium derzeit Regelungen vorbereite, die die Anwendung von Antibiotika bei Tieren weiter einschränken sollen. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern könne, müsse sichergestellt sein, dass Antibiotika „gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind“, heißt es in der Vorlage.

„Weitere Maßnahmen erforderlich“

Anstrengungen, die Tiere gesund zu erhalten, damit Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden, sollten stattdessen im Vordergrund stehen. Weiter wird darauf verwiesen, dass sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland die in der Tiermedizin abgegebene Menge an Antibiotika zwischen den Jahren 2011 und 2015 mehr als halbiert habe.

Dennoch hält der Petitionsausschuss – wie auch die Bundesregierung – weitere Maßnahmen für erforderlich, schreiben die Abgeordneten. (hau/09.03.2017)