Bundesregierung will den Digitalfunk BOS weiter ausbauen
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (18/11139) wurde am Donnerstag, 9. März 2017, vom Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die Reden zu diesem Tagesordungspunkt wurden zu Protokoll gegeben.
Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS
Damit will die Bundesregierung gewährleisten, dass die öffentliche Verwaltung flexibel auf künftige Herausforderungen reagieren kann, die durch den Wandel der Informationstechnik hinsichtlich staatlicher Kommunikationsinfrastrukturen verursacht werden. Die Novelle soll es laut Vorlage ermöglichen, „die Aufgaben der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Bezug auf staatliche Kommunikationsinfrastrukturen flexibel anpassen zu können“.
Zugleich soll klargestellt werden, dass der Zweck der Bundesanstalt auch nach einer möglichen Übertragung weiterer Aufgaben vor allem im Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS besteht.
Antrag der Grünen
Ebenfalls an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/11409), eine lückenlose BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG sicherzustellen.
Die Regierung solle gewährleisten, dass der Ausbau der BOS-Digitalfunkgebäudeanlagen mit leistungsstarken Repeatern mit den der Deutschen Bahn AG bereitgestellten Bundesmitteln finanziert werden kann. (hau/09.03.2017)