Bundestag gibt für Neuregelung im Patentrecht grünes Licht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. März 2017, einstimmig die Voraussetzung für die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/11137) geschaffen. Durch einen zukünftig flächendeckenden einheitlichen Patentschutz in Europa verspricht sich die Bundesregierung Kosteneinsparungen für die Wirtschaft und eine Erhöhung der Effizienz. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Patentrechtsreform (18/8827, 19/9238, 18/9596 Nr. 1.6), die ihre Zustimmung seitens des Bundesrates (18/9238) fand. Die Entscheidungen zu beiden Gesetzentwürfen wurden auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11451) gefällt.
Europäische Patentgerichtsbarkeit mit Sitz in Paris
Was die Rechtsbasis für ein europäisches Patentrecht angeht, so schreibt die Bundesregierung, damit werde ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, der kostengünstig zu erlangen sei und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden könne.
Kernstück der EU-Patentrechtsreform wiederum ist nach Aussage der Regierung die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Deren erste Instanz soll ihren Sitz in Paris nehmen, mit Außenstellen in London und München. Die Berufungsinstanz soll in Luxemburg angesiedelt werden. Zudem soll ein neues „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“, auch „Einheitliches Europäisches Patent“ genannt, eingeführt werden. (hau/09.03.2017)