Änderung des Europolgesetzes im Parlament an Ausschuss überwiesen
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 23. März 2017, über einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Europolgesetzes (18/11502) beraten. Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt wurden zu Protokoll gegeben. Die Vorlage awurde an den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Mit der Novellierung soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 „über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)“ angepasst werden. Danach soll der Zugang nach dem „Treffer/Kein Treffer-Verfahren“ zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.
Vereinfachung der Abfragen
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.
Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, „die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel“. (sas/sto/23.03.2017)