Nutzungsrechte digitaler Güter und Transparenz bei Online-Portalen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2017, erstmals über einen Antrag von Bündnis/Die Grünen für klare Nutzungsrechte an digitalen Gütern (18/11416) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Einen zweiten Antrag der Grünen, mit dem sich die Fraktion für mehr Transparenz bei Buchungs- und Vergleichsportalen einsetzt (18/10043) hat der Bundestag abschließend beraten und abgelehnt. Die Abgeordneten der Fraktionen CDU/CSU und SPD votierten mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11471) zugrunde.
Transparenz und Klarheit bei Vergleichs- und Buchungsportalen
Mit ihrem Antrag wollen die Grünen erreichen, dass sich die Nutzungsrechte an digitalen Gütern wie E-Books und Musikdateien nicht wesentlich von denen an materiellen Gütern wie Büchern oder CDs unterscheiden, sofern eine dauerhafte Lizenz erworben wurde. Derzeit gebe es, so kritisieren die Abgeordneten, durch die Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Digitales Rechtemanagement der Anbieter deutliche Unterschiede bei den Nutzungsmöglichkeiten, sowohl untereinander als auch gegenüber materiellen Gütern. Die Grünen fordern rechtliche Regelungen auf nationaler oder europäischer Ebene, die dafür sorgen, dass solche Güter tatsächlich langfristig und geräteunabhängig genutzt werden können. Auch sollen sie ebenso wie materielle Güter weiterverkauft, verschenkt und vererbt werden können.
Mit ihrer zweiten Vorlage pochen die Grünen auf mehr Transparenz und Klarheit bei Vergleichs- und Buchungsportalen. Viele Verbraucher vertrauten auf die Angaben der Portalbetreiber und richteten ihre Kaufentscheidung maßgeblich daran aus, schreibt die Fraktion. Daher müsse „erkennbar sein, welche Leistung ein Portal bietet und welche nicht“. Dem würden derzeit aber viele Portale nicht gerecht, so die Kritik der Grünen. Daher fordern sie gesetzlich verpflichtende Angaben der Portale unter anderem über Betreiber, Provisionen und die Kriterien, auf denen das angezeigte Ergebnis beruht. Zudem müssten die Betreiber Werbung und „gesponserte Links“ klar abgrenzen und kenntlich machen, die genannten Preise und Verfügbarkeiten stets aktuell halten und alle Produkte oder Anbieter nach einheitlichen Standards bewerten. (sas/30.03.2017)