Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2017, bei Enthaltung der Grünen die Mitglieder des Stiftungsrates der „Kulturstiftung des Bundes“ gewählt. Dazu lag ein gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU/CSU- und SPD-Fraktion (18/11728) vor. Als Mitglieder des Stiftungsrates wurden die Abgeordneten Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU), Marco Wanderwitz (CDU/CSU) und Burkhard Blienert (SPD) und als Stellvertreterinnen die Abgeordneten Dorothee Bär (CDU/CSU), Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) und Hiltrud Lotze (SPD) gewählt.
Förderung innovativer Programme und Projekte
Die Kulturstiftung des Bundes hat ihren Sitz in Halle an der Saale. Ihr Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt soll die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext sein. Dabei investiert die Stiftung auch in die Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Kulturstiftung des Bundes und besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern. Er legt die inhaltlichen Leitlinien der Stiftungsarbeit fest und bestimmt die Schwerpunkte der Förderung. Auf Vorschlag des Vorstands benennt der Stiftungsrat die Jury, die über die Anträge in der Allgemeinen Projektförderung entscheidet.
Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Darüber hinaus fördert sie kulturelle Leuchttürme wie beispielsweise die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage.
Gegründet wurde die Stiftung am 21. März 2002 durch die Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten für Kultur und Medien. Sie ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Halle an der Saale. Die jährlich aus dem Haushalt der Staatsministerin für Kultur bereitgestellten Mittel betragen grundsätzlich 35 Millionen Euro. (hau/sas/30.03.2017)