Berechnung der Treibhausgasquote neu geregelt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2017, die 37. Verordnung der Bundesregierung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (18/11283, 18/11472 Nr. 2.1) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/12152) gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen von Otto- und Dieselkraftstoffen zu senken. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Weltweite Ölvorkommen schonen
Mit der Verordnung wird die EU-Richtlinie zur Festlegung des Berechnungsverfahrens der Treibhausgasquote (2015 / 652) in deutsches Recht umgesetzt. Demnach können künftig auch „Wasserstoff und Methan, die mit erneuerbarem Strom nicht-biogenen Ursprungs hergestellt wurden, auf die Quote angerechnet werden“.
Nach Regierungsangaben soll damit das weltweite Erdölvorkommen geschont werden. Auch die Verwendung mitverarbeiteter biogener Öle zählt gemäß der Verordnung in die Quotenberechnung hinein. Deren Anrechnung ist bis einschließlich 2020 möglich. (sas/27.04.2017)