Parlament

EU-Parlaments­präsi­den­ten ei­nigen sich über Euro­pol-Kontrollgremium

Gruppenfoto mit rund 40 Personen vor einem weißen Gebäude

Die Präsidenten der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments vor der Winterreithalle der Burg von Bratislava (DBT/Rimmel)

Einvernehmlich haben sich die Parlamentspräsidenten der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments bei ihrer jährlichen Konferenz (EU-PPK), die am 23. und 24. April 2017 in der slowakischen Hauptstadt Bratislava stattfand, über die Eckpunkte zur Arbeitsweise und Struktur des parlamentarischen Kontrollgremiums der EU-Polizeiagentur Europol geeinigt. Damit ist eine Einigung über ein gemeinsames Regelwerk, wozu es bereits in der EU-PPK in Luxemburg im letzten Jahr eine grundsätzliche Entscheidung gegeben hat, noch vor dem Inkrafttreten der Europol-Verordnung am 1. Mai 2017 erreicht worden.

Weiterentwicklung der Europäischen Union

Auf der Tagesordnung der Konferenz, zu der der slowakische Parlamentspräsident, Andrej Danko eingeladen hatte, standen außerdem auch Fragen zur Weiterentwicklung der Europäischen Union mit Blick auf aktuelle globale Herausforderungen.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, der zusammen mit mehr als 30 Präsidenten und Vizepräsidenten der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten an der Konferenz teilnahm, erklärte, dass die Weiterentwicklung der EU als eine Wertegemeinschaft auch von der Selbstverpflichtung der Mitgliedsländer abhänge, ein höheres Maß an Verlässlichkeit für die eigenen Prinzipien und Regeln zu zeigen.

Lammert: Die eigenen Regeln ernst nehmen

In den vergangenen Jahren sei eine gewisse Neigung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht zu übersehen, selbstgesetzte Regeln im Konfliktfall großzügig zu interpretieren oder gar zu ignorieren. Die Diskussion über die Zweckmäßigkeit mancher Reglungen sei selbstverständlich zulässig, und darüber hinaus habe jedes Mitgliedsland die Möglichkeit, eine Regeländerung zu beantragen.

Regeln aber schlicht nicht anzuwenden und gleichzeitig die Autorität europäischer Institutionen infrage zu stellen, sei aber inakzeptabel, so der Bundestagspräsident. Wenn die EU-Mitgliedsländer die eigenen Regeln ernst nehmen, dann müsse, wo immer es Meinungsverschiedenheiten gebe, im Zweifelsfall die Autorität des Europäischen Gerichtshofes gelten, machte der Parlamentspräsident deutlich. (rim/25.04.2017)

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