Linke will „Lebensmittelretter“ entkriminalisieren
Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren“ (18/12364) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Mai 2017, erstmals beraten und im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Handel soll verpflichtet werden
Die Linke stört sich daran, dass Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, aufgrund eines Strafantrags wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und zu hohen Geldstrafen verurteilt werden zu können.
Weil jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden, obwohl ein Großteil davon noch genießbar sei, soll der Handel verpflichtet werden, genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen oder gemeinnützige Einrichtungen weiterzureichen. Eine Zuwiderhandlung soll ordnungsrechtlich geahndet werden können. Die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle soll darüber hinaus von der Strafverfolgung ausgenommen werden, indem Lebensmittelabfälle als herrenlose Sache definiert werden. (eis/hau/18.05.2017)