Befragung der Bundesregierung

De Maizière zur digitalen Verwaltung: Einiges er­reicht, noch einiges zu tun

Das Auto ummelden, eine neuen Ausweis bestellen oder die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung beantragen – mit dem Bundesprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ fördert die Bundesregierung seit 2014 die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen ebenso zu vereinfachen wie behördeninterne Anwendungen. Das Bundeskabinett hat nun den Evaluierungsbericht 2016 verabschiedet, der über den Stand der Umsetzung informiert. „Einiges ist erreicht, einiges bleibt noch zu tun“, so lautete das Fazit des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière (CDU), der den Bericht in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 17. Mai 2017, vorstellte.

Erste Fortschritte

Zu weiten Teilen erreicht sind dem Bericht zufolge die bereits in Kraft getretenen Umsetzungspflichten, so zum Beispiel De-Mail, elektronischer Zugang zu Dienstleistungen von Behörden, barrierefreier Internetzugang sowie elektronische Zahlungsverfahren.

Um Abläufe bei Behörden einfacher und bürgerfreundlicher zu gestalten seien zudem „Hunderte von Formvorschriften“ überprüft und Schriftformerfordernisse gestrichen worden, sagte der Bundesinnenminister. So könnten künftig digitale Verfahren leichter eingesetzt werden. „Schon bald wird es möglich sein, beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung digital zu beantragen“, sagte de Maizière.

Zentrales Verwaltungsportal kommt

Bis 2020 sei eine elektronische Aktenführung in Bundesbehörden verpflichtend, dies sehe das 2013 beschlossene E-Government-Gesetz vor, erinnerte der Minister. Ab 2018 könnten Unternehmen bereits bei behördlichen Aufträgen elektronische Rechnungen stellen.

Eine der „größten und komplexesten IT-Vorhaben“ jedoch sei die Schaffung eines Portalverbundes. „Bürgerinnen und Bürger sollen damit künftig über einen Zugang, quasi eine Tür, Zugang zu unterschiedlichen Verwaltungsdienstleistungen bekommen – egal, ob sie in Berlin, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen wohnen“, erklärte de Maizière. Die gesetzlichen Grundlagen dafür werde der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode schaffen, die Umsetzung des Portalverbundes jedoch werde in die nächste Wahlperiode fallen.

Kfz-Meldung künftig online

Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU), Mitglied des Innenausschusses, verwies darauf, dass der Portalverbund bereits 2017 online gehen sollte. „Können Sie noch nähere Angaben zum Zeitplan machen?“, wollte der Abgeordnete wissen.

Der Innenminister zeigte sich optimistisch, dass erste Dienste schon bald angeboten werden könnten: „Der IT-Planungsrat mit Mitgliedern aus Bund, Ländern und Kommunen steht. Der Zeitplan wird noch 2017 beschlossen.“ Noch offen sei, welcher Dienst als erstes online angeboten werden könne: „Möglicherweise wird es die Kfz-Meldung sein“, sagte de Maizière. Weitere Angaben könne er aber noch nicht machen. „Wir brauchen schließlich erst einmal die gesetzlichen Grundlagen.“

„Zäher Kampf“ um Vereinfachung von Formvorschriften

Ostermanns Fraktionskollege Marian Wendt erkundigte sich nach dem Ergebnis der Prüfung von Formvorschriften. „Wird das Normenscreening noch weitergeführt?“ Das bejahte Bundesinnenminister de Maizière, denn die Prüfung sei sehr umfangreich: „Die Dichte des Rechts muss nach Kernvorschriften durchsucht und dann überprüft werden, ob eine Unterschrift oder persönliches Erscheinen notwendig ist – oder ob dies auch durch digitale Verfahren ersetzt werden können.“

Auf diese Weise seien bereits „20 bis 28 Prozent“ der Vorschriften vereinfacht worden, so der Minister. Das sei „gut, aber nicht gut genug“. Die Prüfung gehe deshalb weiter. „Das ist ein zäher Kampf.“

Vorarbeiten zur Umsetzung der E-Akte abgeschlossen

Dr. Petra Sitte (Die Linke), Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, fragte nach dem Stand der Umsetzung der E-Akte. „Wird der Zeitplan eingehalten?“ Der Innenminister versicherte, dass alles Ressorts daran arbeiteten. „Die Vorarbeiten sind beendet.“ Bis 2020 werde die Umstellung abgeschlossen sein.

Petra Pau, ebenfalls Mitglied der Fraktion Die Linke, bemerkte hierzu, dass 2015 die halbjährigen Statusberichte zur Umsetzung eingestellt worden seien. „Wie soll das zukünftig gestaltet werden?“, wollte die Abgeordnete wissen. Der Innenminister räumte ein, dass Berichtspflichten zwar oft auch hilfreich seien, wenn es darum gehe, Umsetzungsfristen einzuhalten, allerdings dürfe die eigentliche Arbeit nicht darunter leiden. „Halbjährliche Berichte sind deshalb aus meiner Sicht zu viel. Ich würde für jährliche Berichte plädieren“, so de Maizière.

Offenlegung von Behörden-Daten

Saskia Esken (SPD), Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda, erkundigte sich, welche Bedeutung die Bundesregierung dem Open-Data-Gesetz beimesse, nach dem Behörden zukünftig Bürgern offene Daten unentgeltlich bereitstellen sollen.

Der Innenminister räumte ein, dass die „Verwaltung oftmals zum Jagen getragen werden müsse“. Denn natürlich bedeute die Bereitstellung der Daten zusätzlichen behördlichen Aufwand: „Die Daten müssen erst aufbereitet werden, bevor sie für andere nutzbar sind.“ Die Länder müssten parallel eigene Schritte unternehmen, um Daten offenzulegen.

Schutz vor Cyber-Angriffen

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, fragte mit Blick auf die jüngsten Cyber-Angriffe, ob die bestehenden Sicherheitsstrukturen ausreichend seien, um die auch im Rahmen der digitalen Verwaltung vermehrt erhobenen und verwendeten Daten vor Attacken aus dem Netz zu schützen. „Oder brauchen wir nicht ganz andere Reaktionen?“

Der Innenminister betonte, dass Deutschland angesichts der Schwere der letzten Cyber-Angriffe noch vergleichsweise glimpflich davon gekommen sei. Ein Grund dafür sei möglicherweise die frühe Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik vor Sicherheitslücken gewesen. „Doch natürlich stellt uns das nicht zufrieden“, bekräftigte de Maizière. Die Bundesregierung nehme die Bedrohung erst, so der Minister und verwies unter anderem auf das IT-Sicherheitsgesetz sowie die „Kritis“-Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen. (sas/17.05.2017) 

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