Die Reform der Spitzensportförderung stand am Freitag, 30. Juni 2017, auf der Agenda des Deutschen Bundestages. Das Parlament nahm gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/12362) an, die Reformbestrebungen weiter mit Leben zu füllen und Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit in den Mittelpunkt der künftigen Spitzensportförderung zu stellen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Sportausschusses (17/12683).
Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10981) auf Empfehlung des Sportausschusses (18/12684) ab, das Konzept zur Spitzensportreform grundlegend zu überarbeiten und Beteiligungsrechte für Athletinnen und Athleten zu verankern. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken fand ein weiterer Antrag der Grünen (18/3556) keine Mehrheit, mit dem sich die Fraktion für Änderungen bei Vergabeentscheidungen von Sportgroßereignissen eingesetzt hatte. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Sportausschusses vor (18/12171) vor.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Die Athleten müssten in den Mittelpunkt aller Bestrebungen bei der Umsetzung der Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung gestellt werden, fordern die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag. Zudem verlangen sie von der Bundesregierung, die Etablierung einer eigenständigen Athletenvertretung zu unterstützen und im weiteren Prozess deren Positionen bei der künftigen Entwicklung des Leistungssports zu berücksichtigen.
Mit Blick auf den Anti-Doping Kampf wird die Bundesregierung aufgefordert, auf der Ebene der Weltsportministerkonferenz und des Europarates den internationalen Kampf gegen Doping im Sport voranzutreiben. Hinwirken solle sie zudem auf eine stärkere Unabhängigkeit, eine nachhaltige Finanzierung und ein stärkeres Sanktionspotenzial der Welt-Antidoping-Agentur.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich in ihrem ersten Antrag für eine grundlegende Überarbeitung des Konzepts zur Spitzensportförderung aus. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bei dem Konzept vom bisherigen Ziel der Medaillenmaximierung abzusehen. Stattdessen müsse eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen werden, um gemeinsame Ziele und verbindliche Maßnahmen für eine langfristig ausgerichtete, moderne Entwicklung des Spitzensports und Breitensports zu vereinbaren werden. Die Grünen plädierten außerdem für eine Verankerung von Beteiligungsrechten der Athleten in dem Konzept zur Spitzensportförderung.
Ziel müsse es sein, Athleten sowie Trainer „tatsächlich in den Mittelpunkt der Spitzensportförderung zu stellen“. Daher sollte sich die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Fraktion für Beteiligungs- und Mitspracherechte der Athleten in den neuen Förder- und Entscheidungsgremien von Sport und Staat einsetzen. Zugleich sollte sie auch deutlich verbesserte Möglichkeiten für eine duale Karriere von Athleten im Hinblick auf Ausbildung, Beruf und Studium entwickeln.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag drangen die Grünen auf Änderungen bei Vergabeentscheidungen von Sportgroßereignissen.
Die Bundesregierung sollte die Sportverbände anhalten, die verbindliche Einhaltung menschen- und bürgerrechtlicher und ökologischer Standards bei der Vorbereitung und Durchführung von Sportgroßereignissen verpflichtend zur Voraussetzung von Vergabeentscheidungen machen und ihre Umsetzung „sanktionsbewehrt sicherzustellen“. (sas/30.06.2017)