Energie

Kritik im Detail an neuer Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Die von der Bundesregierung angestoßene Neujustierung bei der Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hat die generelle Zustimmung von Experten gefunden - bei allerdings deutlicher Kritik an Teilen des beabsichtigten Maßnahmenpakets. Dies zeigte sich am Donnerstag, 1. Juni 2017, bei der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Barthel (SPD).

Kernpunkt ist die verpflichtende Teilnahme an einer Ausschreibung für Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt, wenn Fördergelder fließen sollen. Damit soll die gesetzliche Festlegung des Förderumfangs abgelöst werden. Einzelheiten regelt die von der Bundesregierung vorgelegte „Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (18/12375).

„Bislang ist Fotovoltaik benachteiligt“

Dr. Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hob auf die beabsichtigte Sicherheitsleistung ab, mit der das Ausfallrisiko abgedeckt werden soll. Sie werde mit 100 Euro pro Kilowatt „deutlich zu hoch angesetzt“, zumal „man nicht weiß, ob man den Zuschlag bekommt“. Das Ausfallrisiko sei für solche Anlagen ohnehin „gering“. Er habe seine „Zweifel“, ob damit ausreichend für Wettbewerb gesorgt werde. Die Regierung will mit dem Zuschlag erreichen, dass die Anlagen auch tatsächlich in Betrieb gehen.

Zudem ging Bolay darauf ein, dass die technologieübergreifende Ausschreibung für die Förderung erneuerbarer Energien erprobt werden soll. Der DIHK begrüße dies. Er dringe aber auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen: „Bislang ist Fotovoltaik benachteiligt.“ Mit den speziell vorgeschlagenen Regelungen zur Förderung innovativer KWK-Systeme zeigte sich Bolay „sehr unzufrieden“. Es sehe „sehr großen Änderungsbedarf“.

Plädoyer für „große Technologieoffenheit“

Fabian Schmitz-Grethlein (Verband kommunaler Unternehmen) begrüßte die vorgesehenen Regelungen für Ausschreibungen „in großen Teilen“. Allerdings sei „mit Blick auf den Klimaschutz und Energiesystem“ nun mal „nicht nachvollziehbar“, dass elektrische Wärmepumpen bevorzugt werden sollen. Sie entfalteten ihr Klimaschutzpotenzial nur, wenn sie mit erneuerbarem Strom gespeist würden. Doch der Bedarf an Wärme falle „meist nicht mit den Zeiten hoher erneuerbarer Stromerzeugung zusammen“. Er plädierte für eine „große Technologieoffenheit“.

Auch Schmitz-Grethlein stufte die beabsichtigte Sicherheitsleistung von 100 Euro pro Kilowatt als zu hoch ein. Er rechnete vor, dass sich dann kommunale Unternehmen „im Regelfall nicht an den Ausschreibungen beteiligen“ könnten. Die Hälfte der Summe sei angemessen.

„Anteil an erneuerbarer Wärme zu gering“

Carsten Pfeiffer vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) machte geltend, KWK-Anlagen könnten „nur dann eine Rolle im zukünftigen Energieversorgungssystem übernehmen, wenn sie ihre Stromerzeugung an die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie anpassen“. Die Pflicht zur Volleinspeisung des erzeugten KWK-Stroms lehnte er ab. Sie gehöre am besten „gestrichen“.

Der vorgesehene Anteil an erneuerbarer Wärme bei den innovativen KWK-Systemen ist nach Pfeiffers Ansicht zu gering, um die Anlagen als Prototypen ausweisen zu können. Statt der schrittweisen Anhebung auf 35 Prozent ab 2021 müssten 50 Prozent vorgegeben werden. Er wandte sich gegen die Erprobung von gemeinsamen Ausschreibungen der verschiedenen Techniken bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms. Der BEE lehne sie „generell ab“. Denn die für eine erfolgreiche Energiewende nötige Dynamisierung des Zubaus von Wind- und Solarkraftwerden sei so nicht zu erreichen.

Die Regierung peilt an, dass das Ausschreibungssystem am 1. Dezember 2017 beginnen soll. Es führe zu einer sehr hohen Investitionssicherheit, während die gesetzliche Festlegung der Förderhöhe Ineffizienzen mit sich bringen könne. (fla/01.06.2017) 

Liste der geladenen Sachverständigen 

  • Dr. Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
  • Fabian Schmitz-Grethlein, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • Carsten Pfeiffer, Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE)
  • Thorsten Müller, Stiftung Umweltrecht

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