Auswärtiges

Oppositions­anträge zur Abrüstungs­politik kontro­vers beraten

Die Opposition wirft der Bundesregierung vor, zu wenig für die Abrüstung und Rüstungskontrolle zu tun. Eine Reihe von Anträgen der Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/12799; 18/12800; 18/12898) wurden am Donnerstag, 29. Juni 2017, in die Ausschüsse überwiesen, ebenso wie die Abrüstungsberichte der Jahre 2014 bis 2016 (18/11968; 18/8065; 18/4270). Die Opposition fordert unter anderem, dass die Bundesregierung dem Zwei-Prozent-Ziel der Nato für mehr Aufrüstung eine Absage erteilt und zudem Investitionen bei Streumunition und Antipersonenminen verbietet. Keine Mehrheit fand ein gemeinsamer Antrag von Grünen und Linken, die die Bundesregierung in der Pflicht sehen, Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen über einen Atomwaffenverbotsvertrag aktiv zu unterstützen (18/11609; 18/12419). Die Linksfraktion scheiterte mit einem weiteren Antrag zum Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland (18/6808, 18/12420).

Linke warnt vor dem Nato-Raketenschirm

Wolfgang Gehrcke (Die Linke) stellte die Frage, ob man einen Sozialstaat oder einen „Rüstungsstaat“ wolle. „Beides zusammen geht nicht: Kanonen und Butter zusammen hat es nie gegeben.“ Es biete sich stets die Chance, „aus Gewalt und Krieg herauszukommen“. Friedenspolitik sei möglich, „wenn man anderen Ländern Ängste nimmt und Vertrauen aufbaut“. Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung der Bundesregierung, künftig zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Rüstung auszugeben eine „Katastrophe“.

Gehrcke warb zudem für ein besseres Verhältnis zu Russland. Warum sei es angesichts der Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus nicht möglich, sich gegenüber Russland „solidarischer, kameradschaftlicher, zugeneigter“ zu zeigen, so wie das auch bei Israel der Fall sei, fragte Gehrcke. Er warnte in diesem Zusammenhang auch vor dem Raketenschirm der Nato: Dieser schaffe nur „gespaltene Sicherheit“ in Europa.

CDU/CSU: Fortschritte wurden nur auf Augenhöhe erreicht

Robert Hochbaum (CDU/CSU) argumentierte, dass die Sicherheitslage mit Krisenherde wie in Syrien, Nordkorea und der Ukraine eine ganz andere geworden sei als noch vor wenigen Jahren und damit „abrüstungspolitische Fragestellungen“ nicht einfacher zu beantworten geworden seien. Abrüstung und vertrauensbildende Maßnahmen seien ins Stocken geraten, und das habe auch mit Tönen aus Moskau, aber auch aus den Reihen der neuen US-Administration zu tun.

Eines sei aber klar, betonte Hochbaum: Fortschritte bei der Abrüstung wie der INF-Vertrag und die START-Verträge der 1980er-Jahre seien „niemals durch einseitige Maßnahmen oder einseitigen Verzicht, sondern nur auf Augenhöhe erreicht worden“. Als jüngsten Erfolg im Sinne gegenseitiger Rüstungskontrolle nannte Hochbaum die Anschaffung eines Flugzeugs im Rahmen des Open-Skies-Abkommens. Damit gebe es nun eine „eigene deutsche Beobachtungsplattform“.

Grüne: Verlorene Jahre für die Abrüstungspolitik

Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach hingegen von „vier verlorenen Jahren für die Abrüstungspolitik“. Vor wenigen Jahren sei das Ziel eines Abzugs der US-Atomwaffen aus Deutschland Konsens gewesen. Die Bundesregierung habe aber der Modernisierung dieser Waffen und ihrer Trägersysteme zugestimmt. „Sie zementieren den Verbleib dieser Waffen in Deutschland.“ Bei den Verhandlungen von 120 Staaten über ein weltweites Atomwaffenverbot nehme die Bundesregierung nicht einmal als Beobachter teil.

„Sie sollten sich nicht mutlos hinter den Atomwaffenmächten verstecken, weil das ein außenpolitisches Armutszeugnis ist“, sagte Brugger. Das Zwei-Prozent-Ziel der Nato nannte sie „irrsinnig“ - damit werde die Debatte auf das Militärische verengt. Die Mittel seien aber auch unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten besser angelegt in Armutsbekämpfung, Klimaschutz, Bildung und Konfliktprävention.

Regierung: Dramatisch verschlechterte Sicherheitslage

Michael Roth (SPD), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sagte, dass der Einsatz für Abrüstung seit 1989 „noch nie so mühsam und beschwerlich“ gewesen sei. Die Sicherheitslage in Europas Nachbarschaft habe sich mit Kriegen wie in Syrien „dramatisch verschlechtert“ und „die in Jahrzehnten gewachsene Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur steht unter enormen Druck“.

Mit Blick auf die Verhandlungen zur Atomwaffenächtung sagte Roth: Es reiche nicht, sich mit Gleichgesinnten zusammenzusetzen und über die Ungerechtigkeit der Welt zu klagen. Verhandlungen über ein Verbot „gehen doch nur, wenn jene Staaten mit am Tisch sitzen, die über diese Waffen verfügen“. Es gebe zudem die berechtigte Sorge, dass der Atomwaffensperrvertrag (NVV) – „die Basis aller Bemühungen für atomare Abrüstung“ – infrage gestellt werden könnte.

Anträge der Linken und der Grünen

In ihren Vorlagen drängt Die Linke die Bundesregierung, „statt einer Agenda der Aufrüstung der Nato ein Programm zur Abrüstung vorzulegen und das auf verschiedenen Gipfel diskutierte “Zwei-Prozent-Ziel„ der Nato abzulehnen. Darüber hinaus positioniert sie sich gegen die “geplante Stationierung von neuen lenkbaren B 61-62 Atomwaffen in Deutschland„. Diese gefährde als Teil einer erneuerten Doktrin der 'nuklearen Teilhabe' die politische Stabilität in Mittel- und Osteuropa und nehme “das Risiko des Beginns eines erneuten nuklearen Rüstungswettlaufs in Kauf„.

Im gemeinsamen Antrag mit den Grünen fordern sie zudem die Regierung auf, die Verhandlungen über die Ächtung von Atomwaffen “zu akzeptieren und zu unterstützen„ sowie “aktiv und konstruktiv„ an ihnen teilzunehmen. Außerdem dringen die Oppositionsfraktionen auf den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland und Europa und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung “gegen jegliche nukleare Aufrüstungspläne und den Bruch bestehender internationaler Abrüstung- und Rüstungskontrollverträge„, gleichgültig welcher Staat dafür verantwortlich sei.

Bericht zum Stand der Rüstungskontrolle

Die Entwicklung des Nuklearprogramms in Nordkorea stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine wachsende Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität in der Region und darüber hinaus dar. Dies schreibt sie in ihrem Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2016 (18/11968). Mit zwei Nukleartests und fast 30 Raketenstarts habe Nordkorea wiederholt gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verstoßen. Positiv gewürdigt wird der Iran. Das Land habe sein Nuklearprogramm gemäß der “Wiener Vereinbarung„ zurückgebaut. Im Gegenzug seien nuklearbezogene Sanktionen abgebaut worden, und Iran unterstehe den “strengsten Kontrollen„ der IAEO weltweit.

In dem Bericht wird auch auf Berichte über den Einsatz chemischer Waffen in Syrien hingewiesen. Auch der Einsatz von Streumunition in Konflikten, etwa in Syrien und im Jemen, sei weiterhin “erschreckende Realität„. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung neuer Technologien gerade auch im Dual-use-Bereich (bei sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Geräten), die Rüstungskontrolle vor wachsende Herausforderungen stelle. Die Regierung erklärt, sie wolle auf einen “freien, offenen, sicheren und stabilen Cyberraum„ hinwirken. Der Bericht soll im federführenden Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden.

Jahresabrüstungsbericht 2015

Ebenfalls im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll der Jahresabrüstungsbericht der Bundesregierung (18/8065). Sie wertet darin den Abschluss der Wiener Vereinbarung mit dem Iran als einen “historischen Erfolg„. Mit ihr werde sichergestellt, dass das iranische Nuklearprogramm nachprüfbar ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Kernelemente der Vereinbarung sei eine technische Beschränkung für das iranische Anreicherungsprogramm und für Kernreaktoren sowie ein spezifisches und weitreichendes Transparenzregime, das über vergleichbare Regeln im Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (auch “Nichtverbreitungsvertrag„, NVV) noch hinausgehe. “Die Wiener Vereinbarung löst die schwerste aller nuklearen Proliferationskrisen im NVV und eröffnet neue diplomatische Spielräume und Kanäle über die Inhalte des Abkommens hinaus, die es in den kommenden Monaten auszuloten gilt„, schreibt die Bundesregierung.

Auch die im Jahre 2015 abgeschlossene Vernichtung der gemeldeten syrischen Chemiewaffenbestände sei ein “eindrucksvoller Erfolg„ für das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und die mit seiner Umsetzung betraute Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Deutschland habe hierzu maßgebliche Beiträge geleistet, sowohl finanziell, durch Ausbildung sowie mit Geleitschutz durch die Bundeswehr, als auch mit der Zerstörung von Reststoffen bei der Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (GEKA) im niedersächsischen Munster. Allerdings habe das syrische Regime noch immer nicht alle Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Meldungen an die OVCW zu seinem ehemaligen Chemiewaffenprogramm ausgeräumt.

Jahresabrüstungsbericht 2014

Schließlich will der Bundestag auch den Jahresabrüstungsbericht 2014 (18/4270) zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überweisen. Die Bundesregierung zeichnet für die Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik 2014 ein gemischtes Bild: Auf der einen Seite gebe es “große Erfolge wie die Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffenbestände und das Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel (ATT)„. Dank des Genfer Aktionsplans habe zudem der Ausbau des iranischen Atomprogramms vorläufig gestoppt und in Teilen rückgängig gemacht werden können; die Verhandlungen zu einer Lösung des Streits kämen voran.

Auf der anderen Seite habe die Ukraine-Krise dringend benötigte Fortschritte deutlich erschwert, etwa bei der nuklearen Abrüstung. “Transparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen der Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik sind aber gerade in Krisenzeiten dringend nötig: Sie können helfen, militärische Transparenz und Berechenbarkeit zu gewährleisten und wirken damit stabilisierend„, schreibt die Bundesregierung. Die Ukraine-Krise unterstreiche die große Bedeutung der vertrauensbildenden Mechanismen unter dem Wiener Dokument und dem Vertrag über den Offenen Himmel - “der einzigen rechtsverbindlichen sicherheits- und vertrauensbildenden Maßnahme im Nato-Russland-Verhältnis„. Die Anpassung des Systems der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa an aktuelle Bedrohungswahrnehmungen, Streitkräfteentwicklungen sowie Herausforderungen moderner Konflikte ist aus Sicht der Bundesregierung “dringender denn je„.

Der Bundestag überwies alle drei Berichte zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss. (sas/29.06.2017)

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