Umwelt

Bundestag regelt Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten

Unter anderem mit Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz will die Bundesregierung die Durchführung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zum Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten sicherstellen. Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD den entsprechenden Gesetzentwurf (18/11942) am Donnerstag, 29. Juni 2017, in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/12976) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Gefahren für die biologische Vielfalt

Das Gesetz umfasst vor allem Zuständigkeits- und Eingriffsregelungen. Zudem wird ein Genehmigungssystem errichtet, um Ausnahmen beispielsweise für die Forschung zu ermöglichen. Ziel der EU-Verordnung ist es nach Regierungsangaben, „die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen“.

Ziel der EU-Verordnung ist es, die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen. Invasive Arten stellen einen wesentlichen Gefährdungsfaktor für die biologische Vielfalt dar, schreibt die Regierung. Sie veränderten Lebensräume und verdrängten natürlich vorkommende Arten durch Prädation, den Wettbewerb um Lebensraum und Ressourcen, die Übertragung von Krankheiten, die Veränderung des Genpools durch Hybridisierung und die Veränderung der ökosystemaren Prozesse wie etwa der Nährstoffzusammensetzung des Bodens. Sie könnten zudem Schäden für die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit verursachen.

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat unter anderem gefordert, klarere Regelungen für Zoos zu schaffen. So sollte für Altbestände von Zoos, bei denen keine Vermehrung vorgesehen ist, Rechtssicherheit hergestellt werden. Zudem sollte nach Ansicht der Länderkammer klargestellt werden, dass Zoos weiterhin „ohne großen Verwaltungsaufwand“ Exemplare invasiver Arten halten können.

Es könne bei Zoos davon ausgegangen werden, „dass die mit invasiven Arten sonst verbundenen Gefahren nicht bestehen“, schreibt der Bundesrat zur Begründung. Die Haltung erfülle im Übrigen „die Anforderungen des Tierschutzrechts und dient insbesondere Zwecken der Umweltbildung“. Die Bundesregierung stimmte in ihrer Gegenäußerung diesen beiden Vorschlägen zu.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/12992), in dem diese die Bundesregierung aufgefordert hatte, sicherzustellen, dass Tierheime und Auffangstationen auch künftig Tierarten, die als invasiv gelten, aufnehmen, halten und vermitteln dürfen. Auch müsse klargestellt werden, dass mit „Beseitigung“, welche auf die vollständige und dauerhafte Beseitigung einer Population abzielt, nicht nur tödliche Methoden gemeint sind, sondern der Fokus auf tierschutzgerechte und nichttödliche Methoden gelegt wird.

Die Ausnahmeregelungen für Zoos und ähnliche Einrichtungen müssten juristisch klar definiert werden, forderte die Linksfraktion. Die Tiere sollten auch künftig ohne Genehmigungsverfahren gehalten werden dürfen, wenn diese vor Inkrafttreten der EU-Liste am 3. August 2016 im Bestand waren und die Fortpflanzung ausgeschlossen ist.

Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/12993), in dem diese unter anderem eine einheitliche und tierschutzkonforme Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland gefordert hatten. Dabei müssten adäquate Management-Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes getroffen werden, bei denen der Präventionsgedanke Vorrang habe.

Tierheime und Auffangstationen sowie Zoologsiche Gärten sollten auch weitern Tierarten, die als invasiv gelten, betreuen und gegebenenfalls unter Auflagen weitervermitteln können, ohne dass etwaige behördliche Vorgaben dies zu sehr erschweren oder unmöglich machen, so die Grünen. (nal/29.06.2017)

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