Parlament

FDP scheitert im Bundeswahlausschuss – MLPD erfolgreich

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat in seiner zweiten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 3. August 2017, einer Beschwerde gegen die Entscheidung eines Landeswahlausschusses stattgegeben und sieben weitere Beschwerden zurückgewiesen. Ebenfalls zurückgewiesen wurde eine Beschwerde gegen die Entscheidung eines Kreiswahlausschusses. Erfolgreich war die Beschwerde der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses Nordrhein-Westfalen, den Kandidaten der Partei auf Platz 18 der Landesliste, Mahmut Karabag, zu streichen, die Liste im Übrigen aber zuzulassen.

Die Beschwerde der MLPD sei zulässig und begründet, sagte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither. Auf der Wählbarkeitsbescheinigung des betreffenden Kandidaten hatten bis zum Ende der Einreichungsfrist am 17. Juli Dienstsiegel der Gemeinde und Unterschrift des Gemeindevertreters gefehlt. Beides war am 18. Juli und damit rechtzeitig vor der Sitzung des Landeswahlausschusses am 28. Juli nachgereicht worden. Der Mangel konnte damit behoben werden. „Wir haben einen Fehler gemacht“, räumte Lutz Geuer von der Landeswahlleitung Nordrhein-Westfalen in der Sitzung ein.

Eingescannte Unterschrift reichte nicht

Mit sieben Nein-Stimmen gegen vier Ja-Stimmen, darunter die Stimme des Bundeswahlleiters, scheiterte dagegen die Beschwerde der FDP Nordrhein-Westfalen, die vom dortigen Landeswahlausschuss am 28. Juli beschlossene Streichung des Kandidaten Jörg Kloppenburg von Platz 19 der Landesliste aufzuheben. Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hatte den FDP-Kandidaten für den Oberbergischen Kreis (Wahlkreis 99) von Platz 19 der Landesliste gestrichen, die im Übrigen zugelassen wurde. Grund war die fehlende handschriftliche Unterschrift unter seiner Erklärung, mit der er sich zur Kandidatur bereit erklärte. 

Zwar habe der am 17. Juli im Urlaub in Südengland weilende Kloppenburg kurz vor Ablauf der Einreichungsfrist per E-Mail noch eine eingescannte Unterschrift nachgeliefert. Doch der Landeswahlausschuss hatte mit vier gegen vier Stimmen für die Streichung Kloppenburgs von der Liste gestimmt. Ausschlaggebend war, dass Landeswahlleiter Wolfgang Schellen sich für die Streichung ausgesprochen hatte. Gegen diese Entscheidung hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Christof Rasche, beim Bundeswahlausschuss Beschwerde eingelegt.

„Es lag kein gültiger Wahlvorschlag vor“

Bundeswahlleiter Sarreither hatte in seiner rechtlichen Würdigung festgestellt, dass ein „Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorprüfung“ der von der Partei eingereichten Unterlagen „nicht ganz zu verneinen“ sei. Die FDP hatte die Landesliste am 11. Juli vorgelegt, Abgabeschluss war Montag, 17. Juli, um 18 Uhr. Wie sich in der Sitzung herausstellte, war der Formfehler der fehlenden persönlichen und handschriftlichen Unterschrift Kloppenburgs unter seine Zustimmungserklärung der Partei erst 106 Minuten vor Fristablauf mitgeteilt worden.

Das Gesetz sieht hier eine „unverzügliche Prüfung“ vor. Lutz Geuer von der Landeswahlleitung Nordrhein-Westfalen wies auf die hohe Arbeitsbelastung in der Woche vor Ende der Einreichungsfrist hin, den Vorwurf einer „verschleppenden Bearbeitung“ aber entschieden zurück. Unabhängig von der Verschuldensfrage habe nach Fristablauf kein gültiger Wahlvorschlag vorgelegen.

Gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten

Ähnlich knapp war das Abstimmungsergebnis im Fall der NPD, die Beschwerde gegen die Zurückweisung ihrer Berliner Landesliste eingelegt hatte. Mit fünf Stimmen bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen bestätigte das Gremium den Beschluss des Berliner Landeswahlausschusses, die Liste zurückzuweisen, weil sie wegen einer zu früh erfolgten Wahl von Vertretern für die allgemeine Vertreterversammlung nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprach.

Nach den einschlägigen Vorschriften hätte eine solche Wahl frühestens am 23. März 2016 stattfinden dürfen. Die NPD hatte aber bereits am 19. Februar 2016 Vertreter für die allgemeine Vertreterversammlung gewählt, und damit einen Monat zu früh. Wegen der besonderen Formstrenge des Wahlrechts habe dieser Gesetzesverstoß zur Zurückweisung der gesamten Landesliste geführt, hieß es in einer Mitteilung der Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach vom 28. Juli. Auch der Bundeswahlausschuss kam zum Ergebnis, dass der Wahlvorschlag den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht und daher zurückgewiesen werden muss.

Zurückweisung wegen formaler Mängel

Einstimmig zurückgewiesen wurde die Beschwerde der Partei „Demokratie in Bewegung“ (DiB) gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses Rheinland-Pfalz. Dieser hatte die Landesliste am 28. Juli nicht zugelassen, weil nicht mindestens 2.000 gültige Unterstützungsunterschriften eingereicht worden waren, sondern lediglich 1.648. 350 verspätet eingegangene Unterschriften hätten nicht mehr berücksichtigt werden können, war auch die Auffassung des Bundeswahlausschusses.

Mit ihrer Beschwerde scheiterte auch die Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei) gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses Rheinland-Pfalz, die Landesliste nicht zuzulassen. Hier habe in der Vertreterversammlung ein wahlberechtigtes Mitglied sein Abstimmungsverhalten in einer Telefonkonferenz mit drei anwesenden Mitgliedern offenbart, was gegen das Erfordernis der geheimen Wahl verstoßen habe.

Knapper, mit fünf Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, wies das Gremium die Beschwerde der Partei „Deutsche Mitte“ (DM) gegen die Nichtzulassung der Landesliste durch den sächsischen Landeswahlausschuss zurück. Hier habe die Niederschrift der Mitgliederversammlung zur Kandidatenaufstellung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Der auf Platz vier der Landesliste gewählte Kandidat sei darin nicht aufgeführt worden. Die Partei hatte in der Sitzung geltend gemacht, dass der Betreffende gar nicht kandidieren wolle und dazu eidesstattliche Erklärungen vorlägen. Der Bundeswahlleiter entgegnete, es sei unerheblich, ob der Bewerber seinen Rücktritt erklärt habe.

Drei weitere Beschwerden verworfen

Einstimmig verworfen wurden drei Beschwerden, von denen zwei die Landeslisten der AfD in Rheinland-Pfalz und Bremen betrafen. Die Beschwerden von Dr. Bruno Panzner gegen die Landesliste Rheinland-Pfalz und von Hadwin Struck gegen die Landesliste Bremen seien unzulässig, da beide nicht beschwerdeberechtigt seien.

Die Beschwerde von Torsten Vogelsberg, der als Einzelbewerber im Wahlkreis Erfurt-Weimar-Weimarer Land II kandidieren wollte, richtete sich gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses, ihn mangels Unterstützerunterschriften nicht zuzulassen. Die Beschwerde hätte an den Landeswahlausschuss Thüringen, nicht an den Bundeswahlausschuss gerichtet werden müssen.

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem Bundeswahlausschuss gehören an: Bundeswahlleiter Dieter Sarreither (Vorsitzender); Beisitzerinnen und Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwältin Petra Kansy (CDU), Bianca Moritz (CSU), Kerstin Pohnke (Die Linke), Dr. Johannes Risse (SPD), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), Birgit Stenzel (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Peter Martini (Richter), Jürgen Vormeier (Vorsitzender Richter).

Stellvertretende Mitglieder sind: Dr. Georg Thiel (stellvertretender Bundeswahlleiter); stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer: Rechtsanwalt Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Florian Meißner (CSU), Halina Wawzyniak (Die Linke), Thomas Notzke (SPD), Monika Zeeb (SPD), Claudia Gohde (Die Linke); Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht: Dr. Silke Wittkopp (Richterin), Dr. Kirsten Kuhlmann (Richterin). (vom/03.08.2017)