Parlament

Wer wann mit wem Gesetzentwürfe eingebracht hat

Abgeordnete stimmen im Plenum namentlich ab.

Namentliche Abstimmung im Plenarsaal des Bundestages (DBT/Melde)

In der zu Ende gehenden 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sind bislang 730 Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht worden. 526 kamen von der Bundesregierung, 57 vom Bundesrat und 147 von den Abgeordneten des Bundestages. Davon haben CDU/CSU und SPD, die beiden Koalitionsfraktionen, 53 als gemeinsame Gesetzentwürfe vorgelegt. Annähernd so viele, nämlich 51, gehen auf das Konto der kleinsten Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hat 29 eigene Gesetzentwürfe eingebracht.

Gemeinsame Gesetzentwürfe der Opposition

Fünf Gesetzentwürfe haben die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam erarbeitet. Die Gesetzentwürfe zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (18/380, 18/997), zur Änderung der Störerhaftung im Telemediengesetz (18/3047, 18/3861), zur Aufhebung des achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (sogenanntes Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz, 18/3269, 18/4987) und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (18/4798, 18/5198) wurden im Plenum des Bundestages in zweiter Beratung jeweils mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Den Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (18/12547) überwies der Bundestag am 1. Juni 2017 im vereinfachten Verfahren zur federführenden Beratung an den Innenausschuss. Der Entwurf wurde (noch) nicht abschließend beraten.

Vier Initiativen zur Sterbehilfe

Vier Gesetzentwürfe haben Abgeordnete ohne Beteiligung ihrer Fraktionen in den Bundestag eingebracht. Es handelt sich dabei um die vier Vorlagen, die jeweils Gruppen von Abgeordneten zur Sterbehilfe-Debatte am 6. November 2015 vorgelegt hatten. In dritter Beratung mit 360 gegen 233 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen wurde der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und weiterer Abgeordneter zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (18/5373, 18/6573).

In zweiter Beratung gescheitert waren die Gesetzentwürfe von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD) und weiterer Abgeordneter zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz, 18/5374, 18/6573), auf das 128 Stimmen entfielen; von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und weiterer Abgeordneter über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung (18/5375, 18/6573), der 52 Stimmen erhielt; und von Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger (beide CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (18/5376, 18/6573), der 37 Stimmen auf sich vereinigte.

Drei Gesetzentwürfe haben die Koalitionsfraktionen zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt: zunächst eine Änderung des Bundeswahlgesetzes (18/7873, 18/8104), die am 14. April 2016 gegen die Stimmen der Linken angenommen wurde; ferner den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (18/10469, 18/10671), den der Bundestag am 15. Dezember 2016 mit 516 gegen 58 Stimmen bei sechs Enthaltungen verabschiedete; und drittens den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze (18/11398, 18/11647), das gegen die Stimmen der Linken am 23. März 2017 beschlossen wurde.

Zwei Gesetzentwürfe aller vier Fraktionen

Lediglich zwei Gesetzentwürfe haben alle vier Fraktionen gemeinsam eingebracht: den Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (18/2737, 18/4913), den der Bundestag am 21. Mai 2015 einstimmig beschloss, und den Gesetzentwurf zur Änderung des Standortauswahlgesetzes (18/8704, 18/8913), der am 23. Juni 2016 bei Enthaltung der Linken angenommen wurde.

Während der Bundestag in dieser Wahlperiode 555 Gesetze verabschiedet hat, wurden in erster Lesung 684 Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an Ausschüsse überwiesen. Von den verabschiedeten Vorlagen kamen 488 von der Bundesregierung, zehn vom Bundesrat und 52 vom Bundestag. Von den 52 Initiativen aus dem Bundestag, die abschließend beraten wurden, stammten 46 von CDU/CSU und SPD, drei von den Koalitionsfraktionen mit den Grünen, zwei von allen vier Fraktionen und einer, der beschlossene Gesetzentwurf zur Sterbehilfe, von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen.

Sichere Herkunftsstaaten und Leistungen für Asylbewerber

Im gleichen Zeitraum hat der Bundesrat 548 Gesetzentwürfe beraten und in zwei Fällen seine Zustimmung versagt. In drei Fällen wurde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, zweimal durch den Bundesrat, einmal durch die Bundesregierung. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (18/8039, 18/8311), das der Bundestag am 13. Mai 2016 gegen das Votum der Opposition beschlossen hatte, scheiterte am 10. März 2017 im Bundesrat, der ihm seine Zustimmung verweigerte (18/11519).

Nicht zugestimmt hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 auch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (18/9985, 18/10351, 18/10521, 18/10522), das der Bundestag am 1. Dezember 2016 gegen das Votum der Opposition beschlossen hatte. Die Gesetzesinitiative geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zur transparenten und bedarfsgerechten Bemessung der Leistungssätze für Asylbewerber zurück. Am 21. Dezember 2016 rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an (18/10752), das Vermittlungsverfahren läuft noch.

Einigung bei der Förderung des Personennahverkehrs

Eine Einigung im Vermittlungsverfahren gab es hingegen am 14. Oktober 2015, als sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zum Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3785, 18/3993) einigten. Dabei geht es um die finanzielle Unterstützung der Länder im öffentlichen Personennahverkehr und dabei besonders im Schienenpersonennahverkehr (Regionalisierungsmittel).

Der Bundestag hatte das Gesetz zunächst gegen das Votum der Opposition am 5. März 2015 beschlossen (18/4164, 18/4189). Am 27. März 2015 rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an (18/4514), dem Kompromissvorschlag (18/6370) stimmte der Bundestag dann am 15. Oktober 2015 zu. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass die Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder für 2016 auf acht Milliarden Euro erhöht werden und von 2017 bis 2031 jährlich um 1,8 Prozent steigen.

Schwierige Erbschaftsteuerreform

Eine harte Nuss zu knacken hatte der Bundestag, bis eine Einigung in der Frage der künftigen Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen zustandekam. Anlass war auch hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, das eine Privilegierung von Betriebsvermögen in Teilen als verfassungswidrig erachtet hatte. Am 24. Juni 2016 nahm der Bundestag mit 446 gegen 119 Stimmen bei drei Enthaltungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (18/5923, 18/6279, 18/8911, 18/8912).

Der Bundesrat beschloss am 8. Juli 2016, den Vermittlungsausschuss anzurufen (18/9155). Am 22. September 2016 kam es zu einer Einigung (18/9690), die der Bundestag eine Woche später ohne Aussprache gegen das Votum der Opposition billigte. Strittig waren bis zuletzt vor allem die Kriterien zur Bewertung vererbter Betriebsvermögen.

Haushaltsgesetz 2018

Von den 555 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen waren bis 2. August 2017 514 verkündet. Jüngster Gesetzentwurf ist übrigens das Haushaltsgesetz 2018 (18/13000). Wegen der zu Ende gehenden Wahlperiode wird die Vorlage aber nicht mehr beraten werden.

Nach der Wahl wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf erneut ins Parlament bringen, wo er voraussichtlich in den Wintermonaten beraten werden wird. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble plant mit Ausgaben von 337,5 Milliarden Euro (2017: 329,1 Milliarden Euro). Und erneut sollen keine neuen Kredite aufgenommen werden. (vom/22.08.2017)

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