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Am 24. September wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt

Der 19. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 24. September 2017, gewählt. Bundeswahlleiter Dieter Sarreither wird am Wahltag gegen 15.30 Uhr im Berliner Reichstagsgebäude den „Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14 Uhr“ sowie in der Wahlnacht das vorläufige amtliche Wahlergebnis bekannt geben. Der „Zwischenstand der Wahlbeteiligung bis 14 Uhr“ wird auf Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt. 

Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18 Uhr, aber bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen durch die Wahlforschungsinstitute nach der Stimmabgabe und Ergebnisse der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.

Rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte

Das Parlament ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind im Bundesgebiet etwa 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, ist die Zahl der Wahlberechtigten damit voraussichtlich etwas geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2013. Damals waren rund 61,9 Millionen Personen wahlberechtigt gewesen.

Die meisten Wahlberechtigten leben in Nordrhein-Westfalen (13,1 Millionen), gefolgt von Bayern (9,5 Millionen) und Baden-Württemberg (7,8 Millionen). Am wenigsten Wahlberechtigte leben in Bremen (500.000)  und im Saarland (800.000).

Wahlberechtigte erhalten eine Benachrichtigung

Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich unter anderem Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Wahllokale in kommunalen Gebäuden einzurichten. In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. 

Erst- und Zweitstimme

Für die Wahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenanntes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.

Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.

Verteilung der Mandate auf die Länder

Die Wählerstimmen werden in zwei Stufen mit jeweils zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet. In der ersten Stufe werden zunächst jedem Bundesland Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils zugeteilt, wobei nur die deutsche Bevölkerung berücksichtigt wird. Dazu werden die letzten amtlichen Bevölkerungszahlen verwendet, die jetzt zum Stand 31. Juni 2016 vorliegen. Die deutsche Bevölkerung zählte zu diesem Zeitpunkt 73,38 Millionen Personen. 

Danach entfallen auf die einzelnen Länder folgende Mandatszahlen, die in der Summe 598 ergeben (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate): Nordrhein-Westfalen 128, Bayern 93, Baden-Württemberg 76, Niedersachsen 59, Hessen 43, Sachsen 32, Rheinland-Pfalz 30, Berlin 24, Schleswig-Holstein 22, Brandenburg 20, Sachsen-Anhalt 17, Thüringen 17, Mecklenburg-Vorpommern 13, Hamburg zwölf, Saarland sieben und Bremen fünf Mandate. (eis/vom/22.09.2017)

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