FDP, Linke und AfD stellen Initiativen zur Arbeitsmarktpolitik zur Debatte
Die FDP-Fraktion will den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung senken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/434) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 19. Januar 2018, in erster Lesung beraten hat. Ebenfalls beraten wurden ein Antrag der Linken (19/105), die eine Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik fordert, und ein Antrag der AfD, die dafür eintritt, die „Zwangsverrentung“ von Arbeitslosengeld-II-Beziehern abzuschaffen. Die Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
FDP: Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken
Die FDP schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2019 von drei auf 2,5 Prozent des Bruttogehalts zu senken. Die Fraktion will damit dazu beitragen, dass die Sozialabgabenlast unter 40 Prozent des Bruttogehalts bleibt und damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber entlastet werden. Besonders gelte dies für kleine und mittlere Einkommen. Das Datum des Inkrafttretens sichere eine ausreichend hohe Rücklage der Bundesagentur für Arbeit von etwa 20 Milliarden Euro.
Mit dieser Rücklage sollen in konjunkturellen Schwächephasen Fehlbeträge ausgeglichen und prozyklisch wirkende Beitragssatzerhöhungen vermieden werden. 20 Milliarden Euro reichten nach Ansicht von Experten aus, um eine schwere konjunkturelle Krise am Arbeitsmarkt zu bewältigen. Daher solle der Fokus auf eine wachstumsfreundliche Ausgestaltung der Lohnnebenkosten und eine Entlastung der Beitragszahler gelegt werden.
Linke fordert Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik
Die Linke verlangt von der Bundesregierung unter anderem, mithilfe eines staatlichen Investitions- und Zukunftsprogramms sozialversicherungspflichtige und hochwertige Beschäftigung vorwiegend im Bereich der sozialen Dienstleistungen zu schaffen. Für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit 200.000 Arbeitsplätzen sollen sowohl Steuermittel als auch Mittel aus dem Passiv-Aktiv-Transfer bereitgestellt werden. Der Passiv-Aktiv-Transfer ermöglicht Langzeitarbeitslosen durch staatliche Zuschüsse die Aufnahme einer Beschäftigung.
Außerdem fordert die Fraktion einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in der Arbeitsförderung und eine Reform der Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen.
AfD: Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht „zwangsverrenten“
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag angekündigt, der darauf abzielt die „Zwangsverrentung“ von Arbeitslosengeld-II-Beziehern (Paragraf 12a im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) abzuschaffen. Die bisher geübte Praxis des erzwungenen Eintritts in die Altersrente ab dem 63. Lebensjahr schaffe einen Personenkreis, der durch Armut im Alter bedroht oder betroffen ist.
Die Maßnahme hat sich nach Ansicht der AfD als untauglich erwiesen, einen armutsvermeidenden Übergang vom Bezug des Arbeitslosengeldes II in den Bezug von Rente zu sichern. (vom/19.01.2018)