Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2018, über Petitionen in den Sammelübersichten zwei bis neun des Petitionsausschusses entschieden. Er folgte damit acht Beschlussempfehlungen des Ausschusses (19/391, 19/392, 19/393, 19/394, 19/395, 19/396, 19/397, 19/398).

Lärmschutzwand an der A 52 beim Bahnhof Marl-Hamm

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bundesautobahn A 52 im Abschnitt Marl-Hamm (Bahnhof Marl-Hamm) in Fahrtrichtung Haltern am See und einer Geschwindigkeitsbegrenzung für diesen Autobahnabschnitt (19/391). Begründet wird das Anliegen unter anderem mit einer sehr starken Zunahme des Verkehrs auf der A 52 in den letzten Jahren. Erschwerend komme hinzu, dass parallel zur A 52 die Schienenstrecke Haltern-Essen verlaufe, die täglich 24 Stunden von Güter- und Personenzügen befahren werde, heißt es in der Eingabe.

Der Beschluss sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen, „soweit es um die Prüfung von Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, wie die Errichtung einer Lärmschutzwand gemeinsam mit der Deutschen Bahn Netz AG, geht“.

Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Außerdem soll die Petition dem Landtag in Nordrhein-Westfalen zugeleitet werden, „soweit es um die geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem angesprochenen Streckenabschnitt der A 52 und Geschwindigkeitskontrollen geht“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass angesichts der im Rahmen eines Ortstermins am 2. Februar 2017 festgestellten Lärmbelastung aufgrund des Nebeneinanders von Straße und Schiene Handlungsbedarf bestehe. „Die Immissionswerte von Straße und Schiene sind in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen“, fordern die Abgeordneten. Aus Sicht des Ausschusses erscheint es sinnvoll, eine „gemeinsame“ Lärmschutzwand von Bahn und Straße zu planen, da es sich um das Gelände der Deutschen Bahn AG handle, heißt es in der Vorlage.

Land für Geschwindigkeitsbeschränkung zuständig

Was die in der Petition geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn angeht, so stellt der Petitionsausschuss in der Beschlussempfehlung klar, falle dies aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben in die alleinige Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Der Bund verfügt hinsichtlich konkreter Verkehrszeichenanordnungen über keinerlei Eingriffs- oder Weisungsrechte“, schreiben die Abgeordneten. (hau/eis/18.01.2018)

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