Geschäftsordnung

Bundestag setzt ein­stimmig 23 ständige Ausschü­sse ein

Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. Januar 2018, 23 ständigAusschüsse eingesetzt. Ohne Aussprache wurde zu Beginn der Sitzung ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/437) einstimmig angenommen. Die Konstituierung der Gremien findet voraussichtlich am Mittwoch, 31. Januar, statt.

Eingesetzt wurden folgende Ausschüsse:

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (14 Mitglieder),
  • Petitionsausschuss (28 Mitglieder),
  • Auswärtiger Ausschuss (45 Mitglieder),
  • Innenausschuss (45 Mitglieder),
  • Sportausschuss (18 Mitglieder),
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (43 Mitglieder),
  • Finanzausschuss (41 Mitglieder),
  • Haushaltsausschuss (44 Mitglieder),
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie (49 Mitglieder),
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (38 Mitglieder),
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales (46 Mitglieder),
  • Verteidigungsausschuss (36 Mitglieder),
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (40 Mitglieder),
  • Ausschuss für Gesundheit (41 Mitglieder),
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (43 Mitglieder),
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (39 Mitglieder),
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17 Mitglieder),
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (42 Mitglieder),
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (24 Mitglieder),
  • Ausschuss für Tourismus (18 Mitglieder),
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (39 Mitglieder),
  • Ausschuss für Kultur und Medien (18 Mitglieder),
  • Ausschuss Digitale Agenda (21 Mitglieder).

Es wurden damit dieselben ständigen Ausschüsse wie in der vergangenen Wahlperiode eingesetzt. Der Ausschuss Digitale Agenda soll bei Vorlagen zu Fragestellungen des Internets und der digitalen Agenda in der Regel mitberatend tätig werden.

Nach Paragraf 69 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll das Zutrittsrecht für folgende Ausschüsse und deren Unterausschüsse auf die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannte Stellvertreter beschränkt werden: Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss, Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit. (vom/17.01.2018)

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