Grüne: Klimaschutzzusagen einhalten, Windenergie ausbauen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/449), Klimaschutzzusagen einzuhalten und an den Zielen für 2020 festzuhalten. Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 18. Januar 2018, erstmals debattiert und im Anschluss gegen das Votum der Linken und der Grünen, die direkt abstimmen lassen wollten, zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.
Priorität für Minderung der Treibhausgasemissionen
Im Einzelnen soll der Minderung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 höchste Priorität eingeräumt werden. Noch vor 2020 wollen die Grünen die 20 schmutzigsten Kohlekraftwerke endgültig stilllegen.
Ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung müsse gesetzlich verankert werden. Verlangt wird ferner eine Verkehrs- und Agrarwende, damit alle Sektoren zum Klimaschutz beitragen.
„Ausbau der Windenergie sichern“
Mitberaten wurde in diesem Zusammenhang ein weiterer Antrag der Grünen (19/450), den Ausbau der Windenergie zu sichern, den Klimaschutz voranzubringen und den Standort Deutschland für Zukunftstechnologien zu erhalten. Diese Initiative wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Darin heißt es, die Klimaziele seien nur erreichbar, wenn der Ausbau der Windkraft an Land gegenüber den bisherigen Planungen beschleunigt wird. Die Begrenzung der Ausbaumenge auf zurzeit nur 2.900 Megawatt brutto jährlich sei auch aus Kostengründen nicht zu rechtfertigen und müsse deutlich angehoben werden. Die allermeisten der Projekte, die einen Zuschlag in den Ausschreibungsrunden erhalten hätten, seien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz privilegiert und hätten bisher keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Der Windkraftausbau an Land drohe damit von jeweils rund 5.000 Megawatt neu installierter Leistung 2016 und 2017 auf 1.500 Megawatt oder weniger 2019 und 2020 einzubrechen. Die Fraktion verlangt daher unter anderem drei Sonderausschreibungen für Windkraft an Land in Höhe von jeweils 1.500 Megawatt für 2018, 2019 und 2020 mit der Maßgabe, dass Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden. (eis/18.01.2018)