Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, über die Sammelübersichten 10 bis 16 mit beim Deutschen Bundestag eingegangenen Petitionen entschieden. Die Sammelübersicht 10 enthält zudem die Statistik über die beim Bundestag vom 22. Oktober 2013 bis 23. Oktober 2017 eingegangenen beziehungsweise erledigten Petitionen. Der Bundestag folgte sieben Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (19/463, 19/464, 19/465, 19/466, 19/467, 19/468, 19/469).

Flächendeckende Gigabit-Breitband-Infrastruktur

Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung nach Schaffung einer flächendeckenden Gigabit-Breitband-Infrastruktur (19/466). Zur Begründung der Eingabe wird angeführt, dass nur eine Gigabit-Breitband-Infrastruktur künftig in der Lage sei, die Teilhabe an Arbeit und gesellschaftlichen Entwicklungen für alle sicherzustellen.

Es dürfe keine Frage des Wohnquartiers und damit der Weitsichtigkeit einzelner Entscheider in der Versorgungsfähigkeit der öffentlichen Hand sein, ob und in welchem Umfang Menschen künftig an den Möglichkeiten des Netzes teilhaben könnten oder abgeschnitten seien, schreiben die Petenten.

„Material“ für das Bundesverkehrsministerium

Die während der Sitzung am 17. Januar 2018 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen, „soweit es den weiteren Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen betrifft“. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, stellen die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten Generation eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand dar. Die Abgeordneten verweisen auch darauf, dass die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda bereits 2014 den Weg in die digitale Gesellschaft geebnet habe. Im selben Jahr sei auch die Netzallianz Digitales Deutschland ins Leben gerufen worden, die sich zum Ziel gesetzt habe, „dass Deutschland bis Ende 2025 über die notwendige Infrastruktur für den Einsatz von Gigabit-Anwendungen verfügt“, heißt es in der Vorlage.

„Synergien nutzen und Ausbauprozess optimieren“

Ins Stocken gerate der marktgetriebene Breitbandausbau jedoch dort, wo die Wirtschaftlichkeit für einen Ausbau nicht mehr gegeben sei, machen die Abgeordneten deutlich. Dies sei insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Regionen der Fall. „Hier greifen sowohl der Bund als auch die Bundesländer durch Fördermaßnahmen ein, um diese Lücke zu schließen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Zur weiteren Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus ist es aus Sicht des Petitionsausschusses sinnvoll, „Synergien zu nutzen und den gesamten Ausbauprozess zu optimieren“. So könnten etwa durch mehr Transparenz, Mitnutzungsmöglichkeiten und Mitverlegungspflichten erhebliche Kosten gespart werden. Genau darauf ziele das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze ab, das im November 2016 in Kraft getreten ist, heißt es in der Vorlage. (hau/01.02.2018)

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