Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im Aufwind
Vertreter der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ziehen eine positive Bilanz aus dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus. In der Debatte des Bundestages am Freitag, 23. Februar 2018, über eine Unterrichtung der Regierung über die 2015 eingeführte familienpolitische Leistung (19/400) verwies Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley (SPD) darauf, dass sich der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher verdoppelt habe. Die Mehrheit der Eltern wolle sich die Betreuung ihrer Kinder partnerschaftlich teilen, sagte Barley. So würden 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Der Bundestag überwies den Bericht zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
CDU/CSU und SPD: Eine Erfolgsgeschichte
Nadine Schön (CDU/CSU) und Katja Mast (SPD) bezeichneten das Elterngeld und das Elterngeld Plus als „Erfolgsgeschichte“. Zugleich warben beide Parlamentarierinnen für den von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag. Dieser beinhalte weitere umfangreiche Entlastungen und Unterstützung für Familien.
Schön verwies auf die geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie die Einführung eines Baukindergeldes. Mast nannte als Beispiele die geplante Gebührenfreiheit für Kitas und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
FDP wirft der Regierung „Schönfärberei“ vor
Prinzipielles Lob für das Elterngeld Plus kam auch aus den Reihen der FDP, der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen. Katja Suding (FDP) warf der Regierung allerdings „Schönfärberei“ in ihrer Unterrichtung vor.
Es sei zwar richtig, dass 77 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus dies als eine „gute Sache“ ansehen, allerdings wäre es ehrlicher gewesen, auch die Nichtbezieher der Leistung zu befragen. Von der Leistung profitierten vor allem Doppelverdienerhaushalte mit vergleichbaren Einkommen, monierte Suding.
Linke: Korridor für Teilzeitarbeit zu eng
Sabine Zimmermann (Die Linke) kritisierte, dass der wöchentliche Korridor für Teilzeitarbeit beim Elterngeld Plus vor allem für Alleinerziehende zu eng sei.
Gute Familienpolitik sei gute Arbeitspolitik, sagte Zimmermann. Arbeitnehmern mit Kindern müsste deshalb eine flexiblere Gestaltung ihrer Arbeitszeit ermöglicht werden.
Grüne wollen 24-monatige Kinderzeit Plus
Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) warf Union und SPD vor, sie ruhten sich auf den erreichten Erfolgen aus. So sei die ursprünglich von der SPD geforderte Entwicklung einer Familienarbeitszeit nicht im Koalitionsvertrag enthalten.
Nach den Vorstellungen der Grünen soll das Elterngeld zu einer 24-monatigen Kinderzeit Plus weiterentwickelt werden, in der beide Eltern mindestens für zwölf Monate gleichzeitig oder nacheinander aus dem Beruf aussteigen können.
Fundamentalkritik der AfD
Fundamentale Kritik erhob hingegen die AfD. Die bisherige Politik habe sich in Wirklichkeit nicht um die Kinder in Deutschland gekümmert, kritisierte Martin Reichardt.
Das Elterngeld sei letztlich völlig nutzlos, dies zeige die Quote von 20 Prozent Kinderarmut und die niedrigen Geburtenrate. Deutschland drohe nicht eine Klimakatastrophe, sondern eine demografische Katastrophe. Das deutsche Volk drohe auszusterben.
Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit
Laut dem Bericht nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.
Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. (aw/sas/23.02.2017)