AfD: „Handwerkerwiderruf“ im Verbraucherrecht prüfen und überarbeiten
Über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag auf „Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs“ (19/828) hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Unternehmer muss über Widerrufsrecht informieren
Am 14. Juni 2013 hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen (17/12637, 17/13951), das am 13.Juni 2014 in Kraft trat. Damit wurden Vorgaben der EU-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Verbraucher erhielten in der Regel für alle außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Verträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Gründe angeben zu müssen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Werkverträgen mit Vertragsabschluss zu laufen, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie nicht ordnungsgemäß, verlängert sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers auf zwölf Monate. Das Gesetz nennt einige Ausnahmefälle, in denen dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Seit dem 1. Januar 2018 können Verbraucher auch Verträge über schlüsselfertige Neubauten und bei erheblichen Umbauarbeiten, die einem Neubau gleichkommen, widerrufen, und zwar unabhängig davon, wie und wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Vertrag notariell beurkundet wurde. Das hatte der Bundestag am 9. März 2017 beschlossen, als er den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der bauvertragsrechtlichen Mängelhaftung annahm (18/8486, 18/11437).
„Größere Rechtssicherheit schaffen“
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz einer genauen Prüfung im Hinblick auf die Widerrufsregelung für Handwerker zu unterziehen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der größere Rechtssicherheit für betroffene Unternehmer und Verbraucher schafft.
Sollte dies nicht möglich erscheinen, müsse die Regierung die EU-Kommission auffordern, die Verbraucherrichtlinie zu überarbeiten, um die Schwachstellen im Hinblick auf den Bürokratieaufwand und eine unverhältnismäßige Benachteiligung von Unternehmen zu beseitigen oder zu reduzieren. (sas/vom/23.02.2018)