Parlament

Mitglieder von vier Gremien einstimmig gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. März 2018, Mitglieder von vier verschiedenen Gremien gewählt. Zunächst ging es um die Mitglieder des Eisenbahninfrastrukturbeirates. Dafür gab es Wahlvorschläge aller Fraktionen (19/1181).

Eisenbahninfrastrukturbeirat

Einstimmig gewählt sind: Mitglieder: CDU/CSU: Michael Donth, Daniela Ludwig, Gero Storjohann; SPD: Martin Burkert, Sebastian Hartmann; AfD: Wolfgang Wiehle; FDP: Torsten Herbst; Die Linke: Andreas Wagner; Bündnis 90/Die Grünen: Matthias Gastel. Stellvertreter: CDU/CSU: Reinhold Sendker, Florian Oßner, Veronika Bellmann; SPD: Kirsten Lühmann, Detlef Müller (Chemnitz); AfD: Dr. Dirk Spaniel; FDP: Dr. Christian Jung; Die Linke: Sabine Leidig; Bündnis 90/Die Grünen: Stephan Kühn (Dresden).

Für die Wahl der Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat) gab es Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD (19/1182).

Programmbeirat beim Bundesfinanzministerium

Einstimmig gewählt sind: Mitglieder: CDU/CSU: Karl Holmeier, Rüdiger Kruse; SPD: Dr. Jens Zimmermann; AfD: Franziska Gminder. Stellvertreter: CDU/CSU: Patricia Lips, Gitta Connemann; SPD: Johannes Kahrs; AfD: Dr. Rainer Kraft.

Wahlvorschläge der Koalitionsfraktionen gab es sowohl für die Wahl der Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung von Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat) (19/1183) als auch für die Wahl der Mitglieder des Senats des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.“ (19/1184). 

Kunstbeirat beim Bundesfinanzministerium

Einstimmig gewählt sind: Mitglieder: CDU/CSU: Johannes Selle; SPD: Johannes Kahrs. Stellvertreter: CDU/CSU: Gitta Connemann; SPD: Helge Lindh.

Senat der Hermann-von Helmholtz-Gemeinschaft

Als Mitglieder des Senats des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.“ sind einstimmig gewählt: CDU/CSU: Dr. Stefan Kaufmann; SPD: René Röspel (SPD).

Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbeirates

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde hat einen Eisenbahninfrastrukturbeirat, der für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet worden ist (Paragraf 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes). Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglied einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Eisenbahninfrastrukturbeirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt, hat nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz unter anderem folgende Aufgaben:

  • Er berät die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichts (Paragraf 79 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Paragraf 71 des Eisenbahnregulierungsgesetzes). 
  • Er schlägt der Bundesnetzagentur Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vor (Paragraf 79 Satz Nr. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
  • Er holt gegenüber der Bundesnetzagentur Auskünfte und Stellungnahmen ein (Paragraf 79 Satz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
  • Der Eisenbahninfrastrukturbeirat muss angehört werden, bevor die Bundesnetzagentur grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Eisenbahnmarkt trifft (Paragraf 79 Satz 4 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).

Programmbeirat beim Bundesministerium der Finanzen

Der Bundesfinanzminister hat bei der Auswahl der Themen für Sonderbriefmarken ohne Zuschlag das letzte Wort. Unterstützt wird er dabei jedoch vom Programmbeirat. Dieser besteht aus 14 Mitgliedern, die sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Post AG, Bundestagsabgeordneten, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Deutschen Presserats, des Bundes Deutscher Philatelisten und des Bundesverbands des Deutschen Briefmarkenhandels zusammensetzen. Der Programmbeirat tagt einmal jährlich – im Regelfall im Herbst –, prüft die vorliegenden Anregungen und erarbeitet eine konkrete Empfehlung für den Bundesfinanzminister für das Programm des übernächsten Jahres.

Kunstbeirat beim Bundesministerium der Finanzen

Bei der Umsetzung der Themen von Sonderbriefmarken auf das Format der Briefmarke wird das Bundesfinanzministerium von den 13 Mitgliedern des sogenannten Kunstbeirats unterstützt. Ihm gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Post AG, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Professoren aus dem Grafikbereich, Vertreter des Bundes Deutscher Philatelisten und des Bundesverbands des Deutschen Briefmarkenhandels an. Sie sollen die Pluralität der Geschmacksrichtungen gewährleisten. 

Für die Ausschreibungen der Wettbewerbe zur Gestaltung greift das Ministerium derzeit auf einen Stamm von rund 100 Grafikern zurück. Diese werden aus vielen Bewerbern – in der Regel ausgebildete Experten aus dem Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign – vom Kunstbeirat unter anderem nach ihrer Fähigkeit ausgewählt, im nur wenige Quadratzentimeter großen Format zu arbeiten. Jeweils sieben bis acht von ihnen werden gebeten, für eine neue Marke bis zu drei Entwürfe abzugeben. Der Kunstbeirat beurteilt die grafische Qualität der Entwürfe und bereitet ein Votum vor, auf dessen Grundlage der Bundesfinanzminister sich schließlich für den besten entscheidet.

Senat der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft

Der Senat des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.“ hat die Funktion, Empfehlungen an die Zuwendungsgeber für thematische Prioritäten und die finanzielle Förderung der Forschungsprogramme zu beschließen. Um zu diesen Empfehlungen zu gelangen, berät er zunächst im Rahmen der forschungspolitischen Vorgaben die Struktur und die Strategien der Forschungsbereiche. Dann veranlasst er die Bewertung der Forschungsprogramme durch unabhängige, international angesehene Expertinnen und Experten und berät deren Ergebnisse, um daraus die Finanzierungsempfehlungen für die Zuwendungsgeber abzuleiten. Der Senat tagt mindestens einmal im Jahr.

Mitglieder des Senats sind die Bundesministerin für Bildung und Forschung, zwei von den betroffenen Bundesländern benannte Forschungsminister, sechs externe Wissenschaftler, die das Spektrum der Helmholtz-Gemeinschaft abdecken sollten, sechs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein von den betroffenen Bundesländern benannter Vertreter der Finanzministerien der Länder, zwei Vertreter, die aus dem Kreis der Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, der Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der Leibniz-Gemeinschaft und des Vorsitzenden des Wissenschaftsrates von diesen bestimmt werden, zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie der Präsident des Helmholtz-Gemeinschaft e.V., der den Vorsitz im Senat führt. (hau/vom/15.03.2018)

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