Grüne wollen Sammelklagen erlauben
Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/243), der die Einführung eines Gruppenverfahrens in der Zivilprozessordnung vorsieht, hat der Bundestag am Freitag, 16. März 2018, erstmals beraten und nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
„Effektives Rechtsinstrument existiert nicht“
Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Abgeordneten auf den im Zivilprozess geltenden Grundsatz, dass Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht individuell durchsetzen müssten und dabei jeder für sich das Prozesskostenrisiko zu tragen habe. Im Zuge des Abgasskandals habe sich die Notwendigkeit besserer Möglichkeiten kollektiver Rechtsdurchsetzung deutlich gezeigt, schreiben die Grünen. Tausende Eigentümer eines Dieselfahrzeugs hätten Klagen eingereicht, die nun einzeln von den Gerichten entschieden werden müssen.
Anwälte hätten es gegen eine hohe Erfolgsprovision übernommen, im Wege der Forderungsabtretung Ansprüche gegen verschiedene Automobilkonzerne zu sammeln, die sie in gerichtlichen Verfahren geltend machen, „da ein effektives Rechtsinstrument zur kollektiven Durchsetzung in der Zivilprozessordnung nicht existiert“.
„Zugangsschranken zum Gruppenverfahren absenken“
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass die mit dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten geschaffene Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche durch die Einführung eines Gruppenverfahrens „verallgemeinert und vereinheitlicht in die Zivilprozessordnung integriert werden“.
Außerdem sollen laut Gesetzentwurf die Zugangsschranken zum Gruppenverfahren gegenüber dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz abgesenkt werden, um das Recht besser durchsetzen zu können. Schließlich solle ein angemessener Rahmen geschaffen werden, in dem die Zivilgerichte bei massenhaften Schadensfällen zu einer angemessenen Konfliktlösung beitragen können. (hau/16.03.2018)