Parlament

Mitglieder von acht Gremien gewählt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. März 2018, ohne Aussprache die Mitglieder von insgesamt acht Gremien gewählt. Die zunächst vorgesehene Wahl der Mitglieder des Kuratoriums „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 

Parlamentarisches Kontrollgremium

Zunächst stand die Wahl eines Mitglieds für das Parlamentarische Kontrollgremium in namentlicher Abstimmung auf der Agenda. Dafür hatte die CDU/CSU die Aschaffenburger CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz vorgeschlagen (19/1281), die 562 Ja-Stimmen bei 60 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen erhielt und damit gewählt ist. Das bisherige Mitglied Stephan Mayer (CDU/CSU) scheidet als künftiger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium aus.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.

Vertrauensgremium

Für die Wahl von zwei Mitgliedern für das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung haben CDU/CSU und AfD Wahlvorschläge vorgelegt (19/1282). Die CDU/CSU schlug die hessische Abgeordnete Patricia Lips vor, die für das bisherige Mitglied, den Hamburger Abgeordneten Rüdiger Kruse, dem Vertrauensgremium angehören soll und die 583 Ja-Stimmen bei 32 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen erhielt und damit gewählt ist. Die AfD, deren Sitz im Gremium bislang vakant ist, schlug den Thüringer Abgeordneten Marcus Bühl vor, der 317 Stimmen bei 243 Gegenstimmen, 80 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen erhielt. und damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erneut verfehlte. Mit ihrem ersten Wahlvorschlag war die Fraktion am Donnerstag, 1. März 2018, gescheitert. Damals hatte Marcus Bühl mit 315 Stimmen die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreicht. 

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium nach dem Bundesschuldenwesengesetz

Für die Wahl von vier Mitgliedern für das Sondergremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes haben CDU/CSU, SPD und AfD Wahlvorschläge vorgelegt (19/1283). Die CDU/CSU schlug den Hamburger Abgeordneten Rüdiger Kruse als Nachfolger des schleswig-holsteinischen Abgeordneten Norbert Brackmann vor. Kruse erhielt 579 Stimmen bei 34 Gegenstimmen, 37 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen und ist somit gewählt. 

Die SPD wollte die schleswig-holsteinische Abgeordnete Bettina Hagedorn, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium wurde, durch den Berlin Abgeordneten Swen Schulz ersetzen. Schulz erhielt 573 Stimmen bei 47 Gegenstimmen, 25 Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen und ist somit gewählt. 

Die AfD, deren beide Sitze im Gremium vakant sind, schlug erneut Albrecht Glaser aus Hessen und Volker Münz aus Baden-Württemberg vor. Glaser erhielt 268 Stimmen bei 298 Gegenstimmen, 76 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen. Münz erhielt 336 Stimmen bei 226 Gegenstimmen, 83 Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen. Beide verfehlten damit erneut die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Glaser hatte bei der Wahl am Donnerstag, 1. März 2018, 249 Stimmen, Münz 321 Stimmen erhalten. Beide hatten somit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen verfehlt. 

Das Sondergremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Die 13 Mitglieder müssen Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages sein. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Sondergremium nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Für die Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes lagen Wahlvorschläge der CDU/CSU und der AfD vor (19/1284), über die in geheimer Wahl abgestimmt wurde. Der brandenburgische CDU-Abgeordnete Uwe Feiler soll als stellvertretendes Mitglied Michael Stübgen, ebenfalls aus Brandenburg, ersetzen. Stübgen wurde Parlamentarischer Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium. Feiler erhielt 575 Stimmen bei 40 Gegenstimmen, 38 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen und ist somit gewählt. 

Die AfD schlug erneut den bayerischen Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und die Berliner Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin vor. Boehringer erhielt 285 Stimmen bei 284 Gegenstimmen und 86 Enthaltungen. Malsack-Winkemann erhielt 313 Stimmen bei 241 Gegenstimmen, 97 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen. Beide verfehlten damit erneut die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Boehringer hatte bei der Wahl am Donnerstag, 1. März 2018, mit 308 Stimmen ebenso wie Malsack-Winkemann mit 314 Stimmen nicht die erforderlichen 355 Stimmen erhalten. 

Bei dem Gremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr.

Die Anzahl der Mitglieder und eine gleich große Anzahl von Stellvertretern ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird (Sondergremium). Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat

Anschließend wählte der Bundestag einstimmig die vom ihm zu entsendenden 16 Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes). Dafür lagen Wahlvorschläge aller Fraktionen vor (19/1285). 

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Ralph Brinkhaus, Michael Grosse-Brömer, Andreas Jung, Stefan Müller (Erlangen), Antje Tillmann, Peter Weiß (Emmendingen); SPD: Sören Bartol, Katja Mast, Carsten Schneider (Erfurt); AfD: Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming; FDP: Dr. Marco Buschmann, Christian Lindner; Die Linke: Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch; Bündnis 90/Die Grünen: Britta Haßelmann. Stellvertreter: CDU/CSU: Arnold Vaatz, Volker Kauder, Dr. Stephan Harbarth, Alexander Dobrindt, Marco Wanderwitz, Hermann Gröhe; SPD: Andrea Nahles, Achim Post (Minden), Dr. Eva Högl; AfD: Dietmar Friedhoff, Wilhelm von Gottberg; FDP: Dr. Florian Toncar, Dr. Stefan Ruppert; Die Linke: Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Sahra Wagenknecht; Bündnis 90/Die Grünen: Steffi Lemke. 

Der Vermittlungsausschuss hat insgesamt 32 Mitglieder. Neben den 16 Mitgliedern, die der Bundestag im Verhältnis der Fraktionsstärken entsendet, gehören ihm auch 16 Mitglieder des Bundesrates an. Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich.

Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“

Danach wähle der Bundestag einstimmig die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Dafür hatten alle Fraktionen Wahlvorschläge unterbreitet (19/1286). 

Gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Peter Aumer, Elisabeth Winkelmeier-Becker; SPD: Martin Rabanus, Martin Schulz; AfD: Wilhelm von Gottberg; FDP: Alexander Graf Lambsdorff; Die Linke: Matthias W. Birkwald; Bündnis 90/Die Grünen: Tabea Rößner. Stellvertreter: CDU/CSU: Andrea Lindholz, Ansgar Heveling; SPD: Thomas Hitschler, Oliver Kaczmarek; AfD: Dr. Götz Frömming; FDP: Hartmut Ebbing; Die Linke: Dr. Alexander S. Neu; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Dörner. Mit vier Museen in drei deutschen Städten vermittelt die Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ Zeitgeschichte nach 1945. 

Das Kuratorium beschließt alle grundsätzlichen Fragen inhaltlicher, finanzieller oder personeller Art. Der Wissenschaftliche Beirat und der Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen beraten das Kuratorium und den Präsidenten. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass die Stiftung ihrem Auftrag nachkommt.

Stiftung caesar

Für das zu wählende Mitglied des Stiftungsrates der „Stiftung caesar“ (Centre of Advanced European Studies and Research) hatte die CDU/CSU den Thüringer Abgeordneten Tankred Schipanski vorgeschlagen (19/1287), der einstimmig gewählt wurde. Caesar ist ein neurowissenschaftliches Forschungsinstitut mit Sitz in Bonn, das mit der Max-Planck-Gesellschaft.

Das Institut wird durch eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts finanziert. Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft ist Vorsitzender des Stiftungsrates, dem darüber hinaus 15 weitere Mitglieder angehören. Stifter sind die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen. 

Stiftung für das sorbische Volk

Für die Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Beirats der „Stiftung für das sorbische Volk“ hatten CDU/CSU und SPD Wahlvorschläge vorgelegt (19/1288), die einstimmig angenommen wurden. Die CDU/CSU hatte den Brandenburger Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulze und als Stellvertreter den sächsischen Abgeordneten Andreas G. Lämmel vorgeschlagen, die SPD die bayerische Abgeordnete Gabriela Heinrich und als Stellvertreter den Brandenburger Abgeordneten Stefan Zierke. 

Die Stiftung für das sorbische Volk unterstützt als gemeinsames Instrument des Bundes und der beiden Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung und Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Die Stiftung ist auch selbst Initiator und Organisator von Veranstaltungen, Wettbewerben und Ausstellungen sowie Herausgeber von Filmen und Tonträgern. Weitere Aufgabe ist die Bewirtschaftung und bauliche Unterhaltung von Gebäuden, die durch sorbische Einrichtungen genutzt werden. Der Parlamentarische Beirat unterstützt und berät den Stiftungsrat.

Wahl zum Kuratorium der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ abgesetzt

Wie Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) zu Beginn der Plenarsitzung am 21. März bekannt gab, wurde interfraktionell vereinbart, die vorgesehene Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ von der Tagesordnung abzusetzen.

Dazu lagen Vorschläge aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken (19/1289) sowie der Linken (19/1295) vor: CDU/CSU: Andrea Lindholz, Dr. Mathias Middelberg, Elisabeth Motschmann; SPD: Dr. Eva Högl, Marianne Schieder; AfD: Uwe Witt; FDP: Hartmut Ebbing; Bündnis 90/Die Grünen: Claudia Roth (Augsburg). Die Linke schlug Petra Pau vor. 

Die bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Berlin wurde aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999 gegründet wurde. Sie betreut das Denkmal für die ermordeten Juden Europas mit dem Ort der Information und – nach einer Gesetzesänderung vom 3. Juli 2009 – auch die Denkmäler für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und für die ermordeten Sinti und Roma sowie den Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde. 

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter. (sas/21.03.2018)