1. Untersuchungsausschuss

Schuster: Terror­opfer und Ange­hö­rige künftig besser­stellen

Drei Männer in Anzügen stehen nebeneinander.

Mahmut Özdemir (SPD), Opferbeauftragter Kurt Beck, Ausschussvorsitzender Armin Schuster (CDU/CSU) (DBT/Melde)

Der 1. Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz befasst, sieht dringenden Handlungsbedarf, um Terroropfer und ihre Angehörigen künftig besserzustellen. Dies müsse möglichst noch in diesem Jahr, jedenfalls deutlich vor Abschluss der Tätigkeit des Ausschusses, geschehen, sagte der Vorsitzende Armin Schuster (CDU/CSU) am Donnerstag, 22. März 2018, nach einer Begegnung der Obleute mit den Opferbeauftragten des Bundes und des Landes Berlin, Kurt Beck und Roland Weber. Bei dem bislang verheerendsten islamistischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik waren am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet und 67 verletzt worden, als der Tunesier Anis Amri einen Schwerlaster in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche lenkte.

„Gesetzgeber muss tätig werden“

In der Unterredung mit den Opferbeauftragten seien vier bis fünf Punkte zur Sprache gekommen, die der Gesetzgeber so bald wie möglich neu regeln müsse, sagte Schuster. Es gehe dabei um Fragen der Opferentschädigung ebenso wie des Umgangs von Behörden und Justiz mit Betroffenen. 

Im Ausschuss bestehe Einigkeit darüber, dass damit nicht gewartet werden könne, bis das Gremium voraussichtlich in einigen Jahren seine Tätigkeit beenden werde. Insofern werde die Arbeit dieses Ausschusses wohl von der Regel abweichen, dass erst im Abschlussbericht Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber ausgesprochen werden.

„Fragestellungen, wie es sie vielleicht noch nicht gab“

Es zeichne sich ab, „dass dieser Untersuchungsausschuss Fragestellungen beantworten muss, wie es sie vielleicht noch gar nicht gab“, sagte Schuster. So stehe das Gremium vor der Herausforderung, Wege zu finden, um auch Betroffene an seinen Erkenntnissen teilhaben zu lassen. Der ständige Kontakt zu den Opferbeauftragten werde dabei hilfreich sein. Schuster würdigte die „ausgezeichnete“, auch „psychisch unglaublich schwere“ Arbeit, die sowohl Beck als auch Weber für die Betroffenen des Anschlags geleistet hätten. Ihr Auftritt habe gezeigt, wie wichtig eine solche Funktion auch auf Landesebene wie in Berlin sein könne.

Der Jurist Weber wurde bereits im Oktober 2012, also lange vor dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz, zum Beauftragten des Berliner Senats für den Schutz und die Belange von Kriminalitätsopfern berufen. Der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck nimmt seit März 2017 im Auftrag der Bundesregierung die Interessen der Betroffenen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz wahr. Im Dezember hatte er seinen Bericht vorgestellt, in dem er namentlich höhere Entschädigungsleistungen und einen einfühlsameren Umgang mit Opfern und ihren Angehörigen anmahnte. (wid/22.3.2018)

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