Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. April 2018, einer Verordnung der Bundesregierung (19/900, 19/1040 Nr. 1) zugestimmt, durch die die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung geändert werden. Das Plenum votierte gegen die AfD bei Enthaltung der Grünen für die Vorlage und folgte einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/1333).

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert: Aufgrund von EU-Vorgaben wird die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung insofern geändert, als Pfeifenorgeln ausgeschlossen werden, der bestehende Ausschluss aus dem Anwendungsbereich für bewegliche Maschinen erweitert wird und Erleichterungen mit Blick auf die Förderung von Weiterverkauf, Gebrauchtwarenhandel und Reparatur aufgenommen werden. 

Konkretisiert wird die bisherige Ausnahme für Cadmium und Blei in Filterglas und Glas für Reflexionsstandards. Die Ausnahmebefristung endet für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente am 21. Juli 2021, für In-vitro-Diagnostika am 21. Juli 2023. Die Ausnahme für Blei in Lagerschalen und für Kältemittel enthaltende Kompressoren bei Heiz-, Belüftungs-, Klima- und Kühlanwendungen gilt für die Anwendung von Blei in hermetischen Scrollkompressoren bis 21. Juli 2019, für die Anwendung von Blei in Kompressoren bis 21. Juli 2024. Die bisherige Ausnahme für Blei in Weißglas für optische Anwendungen endet je nach Produktkategorie am 21. Juli 2021, 2023 oder 2024. Die Ausnahme hinsichtlich der Verwendung von Cadmiumselenid für Displayanwendungen wird um zwei Jahre verlängert. Die Ausnahme für LED mit cadmiumhaltigen Quantenpunkten wird nicht verlängert, sie gilt bis 31. Oktober 2019. 

Vorlagen aus früheren Wahlperioden: Ohne Aussprache wurde auch ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen (19/1709) beschlossen, 58 Vorlagen aus früheren Wahlperioden dem Bundestag erneut zur Beratung zu überweisen. 

An den Auswärtigen Ausschuss gehen die Jahresabrüstungsberichte 2015 und 2016. Elf Regierungsberichte sollen im Innenausschuss federführend beraten werden. Der Rechtsausschuss kümmert sich um den verbraucherpolitischen Bericht 2016 der Bundesregierung. Drei Regierungsberichte werden dem Finanzausschuss zugewiesen, zwei Rüstungsexportberichte der Bundesregierung und das Hauptgutachten der Monopolkommission 2016 dem Wirtschaftsausschuss.

Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich mit vier Regierungsberichten, der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit elf Regierungsberichten. Sieben Regierungsberichte berät der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend, neun Regierungsberichte berät der Gesundheitsausschuss, der sich darüber hinaus mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Hirntod und zur Entscheidung zur Organspende sowie mit einem Technikfolgenabschätzungsbericht des Bildungs- und Forschungsausschusses zum technischen Fortschritt im Gesundheitswesen.

Der Umweltausschuss wird sich mit dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung auseinandersetzen, der Tourismusausschuss mit dem Tourismuspolitischen Bericht der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode. Schließlich berät der Ausschuss für Kultur und Medien den Regierungsbericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2015 und 2016. (vom/19.04.2018)

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