AfD pocht auf Staatsferne in den Aufsichtsgremien der Deutschen Welle
Die Fraktion der AfD will das Deutsche-Welle-Gesetz ändern und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/1697) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am Freitag, 20. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat
Die AfD argumentiert, das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 25. März 2014 (Aktenzeichen: 1 BvF 1 / 11) zum ZDF-Fernsehrat entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an dem Gebot der Vielfaltsicherung und Staatsferne auszurichten sei. Der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder dürfe ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Die weitere Mitgliederzusammensetzung müsse konsequent in persönlicher Hinsicht staatsfern ausgestaltet sein.
Diesen Vorgaben werde das Deutsche-Welle-Gesetz nicht gerecht. Von den 17 Mitgliedern des Rundfunkrates seien sieben staatlich oder staatsnah. Beim Verwaltungsrat betrage das Verhältnis drei zu vier. Eine konsequente Staatsferne der weiteren Mitglieder, die in die Gremien für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen entsandt werden, sei bislang nicht sicher gewährleistet.
„Anzahl der staatsnahen Mitglieder begrenzen“
Die AfD sieht die Lösung darin, die Anzahl der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien der Deutschen Welle auf ein verfassungsgemäßes Quorum von höchstens einem Drittel zu reduzieren und die übrigen Gremienposten konsequent staatsfern zu besetzen.
Die novellierte Fassung des Deutsche-Welle-Gesetzes war im Herbst 2004 vom Bundestag einstimmig verabschiedet worden. Darin heißt es, dass die Angebote des Auslandssenders der Bundesrepublik „Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen“ und insgesamt das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker fördern sollen. Dazu gehöre auch, Sichtweisen aus anderen Kontinenten wiederzugeben. Ausdrücklich ist die Deutsche Welle gehalten, die deutsche Sprache zu fördern. (nal/20.04.2018)