Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2018, über mehrere Vorlagen abgestimmt.

Tag der Befreiung als gesetzlichen Gedenktag abgelehnt: Der Bundestag hat bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der Linken (19/1007) abgelehnt, den 8. Mai als „Tag der Befreiung“ zu einem gesetzlichen Gedenktag zu machen. Nur die Antragsteller hatten dafür gestimmt. Die Linke verweist auf die Rede von Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 anlässlich des 40. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges. „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, zitiert die Fraktion aus der Rede.

Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses: Der Bundestag lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Antrag der FDP (19/1840) zu Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses ab. Die Opposition stimmte dagegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet in vielen Bereichen rechtsverbindlich über den Leistungsanspruch von etwa 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte nach eigenen Angaben (19/1607) im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Rechtsgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Erlass von Richtlinien und anderen normativen Entscheidungen in Auftrag gegeben. Hintergrund seien die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Hinweise gewesen, die Anlass zu einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Analyse der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu den Regelungsaufträgen des Gemeinsamen Bundesausschusses gegeben hätten. Die FDP wollte die Bundesregierung nun auffordern, die zur Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Bundesgesundheitsminister im Dezember 2016 in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Winfried Kluth unverzüglich und vollständig dem Bundestag zuzuleiten.

EU-Partnerschaftsabkommen mit den AKP-Staaten: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/1855), der sich auf eine EU-Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Partnerschaftsabkommen der EU mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (sogenannte AKP-Staaten) bezieht (Ratsdokumente 15720/17, 15720/17 ADD1) bezieht. Neben den Grünen unterstützte nur Die Linke das Anliegen. Die Grünen wollten Europas Zusammenarbeit mit dem globalen Süden gerecht ausgestalten bei gleichberechtigter Partnerschaft auf Augenhöhe. Sie wollten die Bundesregierung auffordern, in Brüssel dem Vorschlag der EU-Kommission nicht zuzustimmen. Einem neuen Vorschlag sollte nur zugestimmt werden, wenn eine Reihe von Kriterien erfüllt sind. So müsse das Abkommen für Partnerländer, die nicht der AKP-Staatengruppe angehören, geöffnet werden. Auch sollten Entwicklungsgelder und Handespräferenzen der EU nicht an die Bereitschaft der Partnerstaaten gekoppelt werden, Migranten zurückzunehmen. Stattdessen sollte für mehr legale Zugangswege für Migranten nach Europa gesorgt werden. 

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte anschließend neun Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu, die sich auf die Sammelübersichten 25 bis 33 mit Petitionen beziehen, die beim Petitionsausschuss eingegangen waren (19/1722, 19/1723, 19/1724, 19/1725, 19/1726, 19/1727, 19/1728, 19/1729, 19/1730). 

Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter an die Preissteigerungen anzupassen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass diese Grenze immer noch den Stand des Jahres 2000 (410 Euro – damals 800 DM) hat. Mit der Anpassung könne erreicht werden, dass derartige Wirtschaftsgüter jährlich als Kosten geltend gemacht werden könnten und nicht auf mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden müssten. 

Die Grenze für die Sofortabschreibung sollte nach den Vorstellungen der Petenten „im Laufe der Zeit angehoben werden, um sie an Preissteigerungen anzupassen“. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist laut Einkommensteuergesetz ein selbstständig nutzbarer Gegenstand mit Nettoanschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 1.000 Euro.

Empfehlung des Petitionsausschusses

Die vom Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen entsprochen worden ist“. In der Begründung schreibt der Ausschuss, Aufwendungen für die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern seien grundsätzlich durch Absetzung für Abnutzung und Beachtung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd zu berücksichtigen. 

Die Regelung zur Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern stelle eine Ausnahme von diesem Grundsatz dar, der der Vereinfachung diene. Eine regelmäßige Anpassung normierter Betragsgrenzen an Preissteigerungen – wie in der Petition angeregt – stuft der Ausschuss als problematisch ein, da variable Betragsgrenzen dem Nominalwertprinzip des Einkommensteuergesetzes widersprächen. Laut dem Nominalprinzip ist für alle Geldbeträge der zahlenmäßige Wert maßgebend, nicht aber der tatsächliche Wert des Geldes, der als Folge der Inflation davon abweichen kann.

Gefahr steuerinduzierter Preissteigerungen

Außerdem, so befürchten die Abgeordneten, würde dies zu Forderungen führen, auch andere Freigrenzen, Freibeträge und Prozentsätze variabel auszugestalten. Im Ergebnis käme es dann zu steuerinduzierten Preissteigerungen. Auch würde eine regelmäßige Anpassung der Sofortabschreibungsgrenze zu einer Verkomplizierung der Regelungen führen, da ständig verschiedene Gesetze zu beachten wären, was wiederum zu mehr Bürokratieaufwand führen würde, heißt es in der Vorlage.

Gleichwohl geböten der Zeitablauf und die Preissteigerungen der vergangenen Jahre eine Anpassung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Dementsprechend habe der Bundestag im Rahmen der Beratungen des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen die Anhebung der bisherigen Grenze von 410 Euro auf nunmehr 800 Euro beschlossen, womit aus Sicht des Petitionsausschusses dem Anliegen der Petenten entsprochen wurde. (vom/hau/26.04.2018)

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