Grüne legen Forderungen für „faire digitale Märkte“ vor
Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire digitale Märkte – Wettbewerb und Datenschutz sicherstellen“ (19/1852) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Wettbewerb und Datenschutz
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in digitalen Märkten den Wettbewerb zu stärken, etwa durch Einführung einer missbrauchsunabhängigen Entflechtungsmöglichkeit von Unternehmen. Bei monopolartigen digitalen Plattformen sollte eine Verpflichtung zur Interoperabilität zwischen den verschiedenen Anbietern eingeführt werden, wo immer dies technisch möglich und mit dem Datenschutzrecht vereinbar sei, schreiben die Grünen. Die Betreiber von digitalen Vertriebsplattformen für Anwendungssoftware (App Stores) sollten zudem zur Neutralität verpflichtet werden.
Darüber hinaus wollen die Grünen auch den Datenschutz auf digitalen Märkten stärken, indem etwa der individuelle Grundrechtsschutz und Grundsätze des Daten- und Verbraucherschutzes bei allen Entscheidungsprozessen der Digitalisierung mitbedacht werden und als Ziel nicht mehr hinter anderen Zielen zurückstehen dürfen. (hau/26.04.2018)