Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung eingesetzt
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Mittwoch, 25. April 2018, einstimmig einen gemeinsamen Antrag aller sechs Fraktionen (19/1837) angenommen, wie in der vergangenen Wahlperiode wieder einen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Zu diesem Antrag hatte die FDP einen Änderungsantrag vorgelegt (19/1848), der bei Enthaltung der Linken nur von der AfD unterstützt wurde.
17 ordentliche und 17 stellvertretende Mitglieder
Der Beirat mit 17 ordentlichen und 17 stellvertretenden Mitgliedern soll die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf parlamentarischer Ebene fachübergreifend begleiten. Die CDU/CSU stellt sechs ordentliche und sechs stellvertretende Mitglieder, die SPD jeweils drei, die AfD, die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen jeweils zwei ordentliche und stellvertretende Mitglieder.
Der Bundestag geht dem Antrag zufolge davon aus, dass auf Wunsch des Beirats jeweils ein Mitglied der Bundesregierung an den Beratungen teilnimmt. Der Beirat soll den Bundestag regelmäßig über seine Tätigkeiten unterrichten.
„Am Konsens orientierte Arbeitsweise“
Zur Begründung heißt es unter anderem, nachhaltige Entwicklung betreffe die ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung gleichermaßen, sodass es eines fachübergreifend arbeitenden Gremiums bedürfe, um dem Anspruch des komplexen Themas gerecht zu werden und innovativ zukunftsweisende Politik zu gestalten. Nachhaltigkeitspolitik reiche weit über den üblichen Horizont von Legislaturperioden hinaus und erfordere deshalb eine weitreichend am Konsens orientierte Arbeitsweise.
Ziel sollte es sein, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Der Beirat soll den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft führen, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.
Änderungsantrag der FDP abgelehnt
Die FDP forderte in ihrem Änderungsantrag, den Aufgabenkatalog des Parlamentarischen Beirats zu ergänzen, und zwar um die „Befassung mit Maßnahmen der Digitalisierung, die eine nachhaltige Entwicklung betreffen und geeignet sind, den Prozess einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und erforderlichenfalls dem Bundestag oder der Bundesregierung entsprechende Empfehlungen vorzulegen“.
Zur Begründung hieß es unter anderem, eine sich ändernde Welt könne man nicht mit einem „Weiter so“ gestalten. Das sollte sich auf im Arbeitsauftrag des Parlamentarischen Beirats zeigen. Die Digitalisierung verändere die Gesellschaft und eröffne neue Möglichkeiten und Chancen.
Die Gründung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung in der 15. Legislaturperiode (2002 bis 2005) geht zurück auf die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung auf dem Weltgipfel in Rio de Janeiro 1992. (vom/25.04.2018)