AfD will Änderungen mit Blick auf „Überschneidung von Sitzungen“
Die AfD fordert eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. In einem Antrag (19/1843), den der Bundestag am Donnerstag, 26. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen hat, tritt die Fraktion dafür ein, dass Bundestagssitzungen nicht zeitlich überschneidend zu Ausschusssitzungen oder Sitzungen anderer Bundestagsgremien stattfinden und auch nicht anberaumt werden dürfen.
„Überschneidungsfreie Pflichtsitzungen“
Dies will die AfD in der Geschäftsordnung verankern. Ausnahmen sollten im Einzelfall im Ältestenrat vereinbart werden können.
Zur Begründung heißt es, der Ältestenrat müsse Pflichtsitzungen des Bundestages so terminieren, dass diese überschneidungsfrei ablaufen können und jedem Abgeordneten ermöglicht werde, an den Arbeiten des Bundestages teilnehmen zu können. Das sei derzeit nicht gegeben. (hau/26.04.2018)