Abgesetzt: FDP stellt Zuverlässigkeitsprüfung bei Privatpiloten infrage
Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion (19/1702), in dem sich die Fraktion dafür ausspricht, sowohl Bewerber als auch Inhaber von Privatpilotenlizenzen von einer Zuverlässigkeitsprüfung auszuschließen. Der Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, sollte zunächst am Donnerstag, 26. April 2018, eine Dreiviertelstunde beraten und anschließend ur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden.
Versagung der Pilotenlizenz
Wie die FDP-Fraktion schreibt, umfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten nach Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen. Sie müssen sich daher sowohl bei der Erteilung ihrer Lizenz sowie alle fünf Jahre auf eigene Kosten einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Die Zuverlässigkeit könne dabei auch aus Gründen abgelehnt werden, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeugs stehen, kritisieren die Liberalen.
Ausreichend sei in der Regel bereits eine beliebige Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wegen eines beliebigen Delikts oder eine zweifache Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe. Auch könnten eingestellte Ermittlungsverfahren oder „Sachverhalte, aus denen sich die Erpressbarkeit durch Dritte ergibt“, zur Unzuverlässigkeit und damit zur Versagung oder dem Widerruf der Pilotenlizenz eines Privatpiloten führen.
Keine Gefahr für die Allgemeinheit
Wie es in dem Antrag heißt, dient die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Piloten der Sicherheit des Luftverkehrs, was vor allem die Abwehr von terroristischen Gefahren aufgrund des zweckentfremdeten Betriebs von Luftfahrzeugen umfasst. Aufgrund der terroristischen Anschläge des 11. Septembers 2001 sei die Notwendigkeit der Sicherung des Luftverkehrs deutlich geworden, um einen Einsatz von Flugzeugen als Waffen durch Terroristen zu verhindern. Dies erscheint aus Sicht der Liberalen gerechtfertigt, „wenn von den Flugzeugen, welche die Piloten führen, eine tatsächliche Gefahr für den Luftverkehr und die Allgemeinheit ausgeht“.
Privatpilotenlizenzen würden jedoch ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt. Von derartigen Luftfahrzeugen gehe in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude, wie beispielsweise Atomkraftwerke, eine Gefahr aus. (hau/24.04.2018)