Menschenrechte

Ent­schlie­ßung zur Reli­gions- und Weltanschau­ungs­frei­heit ver­ab­schie­det

Mit Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Freitag, 27. April 2018, auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/1894) eine Entschließung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verabschiedet. Der Entschließung liegt ein aus der vergangenen Legislaturperiode stammender Bericht der Bundesregierung (18/8740, 19/1381 Nr. 3) zugrunde.  AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, FDP und Die Linke enthielten sich.

„Menschenrecht einhalten“

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auch weiterhin für die Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen. Ferner soll die Regierung weitere Schritte zur Umsetzung der Strategie des Bundesentwicklungsministeriums zur Rolle von Religion in der Entwicklungszusammenarbeit unternehmen, um die Menschenrechte weltweit zu stärken. 

Auf EU-Ebene soll sich die Regierung im Dialog mit Drittländern für die Religions- und Glaubensfreiheit einsetzen und das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU verstetigen. 

CDU/CSU: Ohne Religionsfreiheit kein Frieden 

Vorausgegangen war der Abstimmung eine kontroverse Debatte, in der vor allem die Lage der Religionsfreiheit in Deutschland in den Vordergrund rückte. Unionsfraktionsvorsitzender Volker Kauder erinnerte an die tragische historische Erfahrung des „grässlichen“ 30-jährigen Krieges, der ein Drittel der Bevölkerung des damaligen Heiligen Römischen Reiches ausgelöscht habe. Auch heute würden aus „religiöser Unbedingtheit“ Kriege wie in Syrien oder im Irak entstehen. „Wenn Religionsfreiheit nicht gewährleistet wird, wird auch kein Frieden in der Gesellschaft ermöglicht.“ 

Ohne die Glaubens- und Gewissensfreiheit würden die schweren Konflikte im Orient nicht beendet werden können. Kauder bedauerte, „dass in der Region, die die Wiege der Christentums war, das Christentum immer weniger stattfindet“. So wie hierzulande Muslime die Möglichkeit haben, Moscheen zu bauen und darin zu beten, so sei beispielsweise ebenso selbstverständlich zu verlangen „dass die Christen ihre Kirchen in der Türkei bauen können“.

AfD: Islam kennt keine Trennung von Staat und Religion

Volker Münz (AfD) sagte, dass die Verfolgung religiöser Minderheiten vor allem in jenen Ländern zu beklagen sei, in denen der Islam die vorherrschende Religion sei. „Der Islam kennt im Gegensatz zum Christentum keine Trennung von Staat und Religion.“ Münz kritisierte, dass die im Bericht benannte fehlende oder eingeschränkte Staatlichkeit als eine Ursache religiöser Verfolgung auch auf Deutschland zutreffe. 

So würden christliche Flüchtlinge in Asylbewerberheimen schikaniert, jüdische Kinder durch muslimische Mitschüler gemobbt. Die Bundesregierung habe eine „importierte Judenfeindschaft“ durch eine „verantwortungslose Asyl- und Zuwanderungspolitik“ begünstigt. „Verhindern Sie, dass durch falsch verstandene Toleranz die Religionsfreiheit untergraben wird.“

SPD: Den individuellen Menschen schützen

Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD) wies darauf hin, dass es nicht darum gehe, Religionen oder Weltanschauungen zu schützen, sondern den individuellen Menschen mit seinem Bekenntnis oder Nichtbekenntnis, seiner Freiheit zur und auch vor Religion: „Wir müssen diese ausgrenzenden Debatten beenden.“ Man könne es der AfD nicht durchgehen lassen, wenn sie die Verfolgung von Christen benutze, um gegen andere Religionsgruppen aufzustacheln. 

Der Sozialdemokrat kritisierte außerdem die Entscheidung der bayerischen Landesregierung, Kreuze in Amtsgebäuden aufzuhängen. „Es geht hier nicht um Religion, sondern um Wahlkampf und damit um eine politische Instrumentalisierung. Deshalb: Finger weg davon!“

FDP: Religion soll in Bayern offenbar verstaatlicht werden

Auch Dr. Stefan Ruppert (FDP) ging mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ins Gericht: Es sei bemerkenswert, wenn dieser sage, dass das Kreuz kein religiöses Symbol, sondern ein  Identitätssymbol sei. Das heiße offenbar, dass Religion in Bayern verstaatlicht werden solle. Söder stelle das Kreuz „in den Dienst seiner politischen Agenda“. Der Religionsfreiheit habe er damit einen Bärendienst erwiesen. 

Ruppert betonte mit Blick auf den Bericht der Bundesregierung außerdem den Zusammenhang von Religionsfreiheit und demokratischen Grundwerten: „Dort, wo man nicht beten kann, kann man in der Regel auch nicht wählen.“

Linke: Muslime nicht unter Generalverdacht stellen

Christine Buchholz (Die Linke) verwies auf die Kriminalstatistik, nach der die Mehrzahl antisemitischer Übergriffe in Deutschland von rechts kommt. „Wir verwahren uns dagegen, dass Muslime unter Generalverdacht gestellt werden.“ Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gelte für alle, es gebe dabei auch keine Rangfolge. „Wir wollen, dass jede und jeder in diesem Land Kippa, Kopftuch oder Kreuz tragen kann.“ 

Buchholz kritisierte die Bundesregierung dafür, die Menschenrechte nicht konsequent zur Basis ihrer Außenpolitik zu machen. „Wer sich die Religionsfreiheit auf die Fahne schreibt und gleichzeitig Waffen an Saudi-Arabien liefert, macht sich unglaubwürdig.“

Grüne: Wehret den Anfängen!

Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an die historischer Erfahrung in Deutschland, dass Hass auf eine Religion in Gewalt gegen eine Minderheit münden kann. „Deshalb: Wehret den Anfängen.“ Eine menschenrechtsbasierte Politik beginne vor der eigenen Haustür, und beim Blick auf die Lage hierzulande habe der Bericht noch Defizite. 

Gehring kritisierte zudem, dass die bayerische Landesregierung die Religion instrumentalisiere: Sie mache das Kreuz „zum Gegenstand eines billigen Wahlkampfmanövers“. Bei „Seehofer und Söder ist unsere Verfassung in schlechten Händen“. Wer hierzulande das Christentum überhöhe, könne nicht glaubwürdig gegen Christenverfolgung in anderen Ländern eintreten.

Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit

Wie aus dem Regierungsbericht hervorgeht, sieht die Bundesregierung in dem Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit einen wesentlichen Grund für die Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eine Reihe von Staaten komme der Verpflichtung zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit teilweise nicht nach, heißt es in dem Regierungsbericht.

Hintergrund könne eine gezielte Politik sein, etwa die Verteidigung des Wahrheitsanspruchs der Mehrheitsreligion oder die Furcht vor fremden Einflüssen. „Häufiger Grund für mangelnden Schutz sind aber auch eine schwache Staatlichkeit, Korruption, wirtschaftliche und ethnische Gründe. Besonders das Aufkommen extremistischer und terroristischer Organisationen hat – in Verbindung mit der Schwächung von Staatlichkeit – insbesondere im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika zu religiös begründeter Gewalt, zu Zerstörung und Vertreibung geführt.“ Davon betroffen seien sowohl die religiöse Mehrheitsbevölkerung als auch religiöse Minderheiten.

„Gegen Hetze und Hassreden vorgehen“

In dem Bericht wird auch auf das Spannungsfeld verwiesen, „in dem das Recht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf andere Menschenrechte trifft, insbesondere das Wechselspiel zwischen Religions- und Meinungsfreiheit“. Der Grundsatz, dass das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein individuelles Freiheitsrecht sei, in dessen Zentrum der Mensch mit seiner Würde und seinen inneren Überzeugungen steht, und nicht die Religion, werde dabei nicht selten ignoriert oder bestritten. 

Abzulehnen seien deshalb Ansätze, die Universalität dieses Menschenrechts in Frage zu stellen, es in ein Kollektivrecht umzumünzen, Religion über Kritik zu erheben und Religionskritik pauschal als Rassismus abzustempeln. „Gleichzeitig ist es Aufgabe von Staaten, entschieden gegen religiöse Hetze, Hassreden und religiös begründete Kriminalität vorzugehen“, schreibt die Regierung. (ahe/hau/27.04.2018)

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