Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Mai 2018, ohne vorherige abschließende Aussprache über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt.

Entlastung für das Haushaltsjahr 2015: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/8833) angenommen, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015 auf der Basis der vorgelegten Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für 2015 zu entlasten. Dazu hat der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/1881) vorgelegt, in der mit Koalitionsmehrheit gegen die Opposition die Entlastung empfohlen wird. Die Bundesregierung soll zugleich aufgefordert werden, den Feststellung des Haushaltsausschusses Rechnung zu tragen und die weitere Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu leiten oder fortzusetzen. Auch erwarte der Bundestag, dass die Regierung alle Berichtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen. Bundesregierung und Bundesrechnungshof sollen gebeten werden, den Haushaltsausschuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von Bedeutung sind. Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015 (18/10200, 19/899 Nr. 8) sowie die weiteren Prüfungsergebnisse dazu (18/11990, 190/899 Nr. 10).

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016: Ebenfalls einstimmig nahm der Bundestag den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (18/12350) an, den Bundesrechnungshof nach Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2016 (Einzelplan 20 des Bundeshaushalts) zu entlasten. Der Haushaltsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/1882) vorgelegt.

Emissionen bestimmter Luftschadstoffe: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Bundestag der Verordnung der Bundesregierung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (19/1598, 19/1768 Nr. 2) zu. AfD, FDP und Die Linke stimmten dagegen. Dazu hatte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung (19/1931) vorgelegt. Die Verordnung dient dazu, die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe bis 1. Juli 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, von Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor, die ab 2020 und ab 2030 erreicht werden müssen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für nationale Luftreinhaltungsprogramme. Ziel sei es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme in der EU bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich zu verringern.  

Einsprüche gegen die Bundestagswahl: Einstimmig folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (19/1990) zu 70 Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017. Der Wahlprüfungsausschuss, der die einzelnen Einsprüche geprüft hat, hatte empfohlen, diese wegen Unzulässigkeit oder wegen Unbegründetheit zurückzuweisen. Insgesamt seien 275 Wahleinsprüche eingegangen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss nach Abschluss seiner Beratungen weitere Beschlussempfehlungen vorlegen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (19/1883, 19/ 1884, 19/1885, 19/1886, 19/1887, 19/1888, 19/1889, 19/1890, 19/1891, 19/1892, 19/1893) zu den Sammelübersichten 34 bis 44 mit Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind, zu. 

Petition zur Religionsfreiheit als Grundrecht

Darunter befindet sich auch eine Petition, in der gefordert wird, Deutschland möge sich stärker für die Religionsfreiheit als Grundrecht insbesondere in islamischen, hinduistischen und kommunistischen Staaten einsetzen. In der Eingabe wird darauf hingewiesen, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit so viele Christen diskriminiert worden seien wie gegenwärtig.

In rund 70 Staaten würden über 100 Millionen Gläubige benachteiligt, inhaftiert oder sogar gekreuzigt, wie es durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) im Nahen Osten und Nordafrika bereits geschehen sei, schreiben die Petenten. Verfolgung gebe es auch in großen Staaten wie Indien durch Hindus oder in China, Laos und Vietnam durch kommunistische Regierungen. Vor allem aber seien Christen in islamischen Staaten von Pakistan bis zum Sudan und in großen Teilen Nigerias betroffen, heißt es in der Eingabe.

Als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet

Die in der Sitzung am 25. April 2018 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Außerdem soll die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, da sie nach Ansicht der Abgeordneten als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass die Förderung und der Schutz des Rechtes auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein wichtiger Bestandteil der deutschen Menschenrechtspolitik sei. „Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit gründet in dem universellen Charakter der Menschenrechte und gilt unabhängig von konfessionellem oder weltanschaulichem Bekenntnis“, heißt es in der Vorlage.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Bundestag und Bundesregierung setzten sich gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern für den Schutz und die Förderung dieses Menschenrechtes ein, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder dem Zivilpakt der Vereinten Nationen kodifiziert sei, schreiben die Abgeordneten. Das politische Engagement umfasse sowohl bilaterale politische Dialoge mit Nicht-EU-Staaten als auch Aktivitäten im Rahmen multilateraler Institutionen wie etwa den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). 

Die Bundesregierung und ihre Auslandsvertretungen setzten sich zudem in vielen konkreten Einzelfällen und auf vielen Ebenen für Personen und Gruppen ein, die aufgrund ihrer Konfession oder Weltanschauung diskriminiert oder bedroht werden, oder deren Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verletzt wurden.

„Neue Dimension des Schreckens“

Wie es in der Beschlussempfehlung weiter heißt, teilen Bundestag und Bundesregierung die Sorge um die Menschen, die in vielen Ländern des Nahen Ostens insbesondere wegen ihres christlichen Glaubens unter der Terrororganisation IS leiden. „Die Ermordungen, systematischen Vertreibungen, Versklavungen oder Zwangskonversionen, unter denen Minderheiten, insbesondere Christen und Jesiden, aber auch Muslime zu leiden haben, sind eine neue Dimension des Schreckens“, urteilt der Petitionsausschuss. Das Vorgehen des IS zeige, „wie bedrohlich diese Gruppe für Frieden und Stabilität in der gesamten Region ist“.

Der Petitionsausschuss begrüßt laut der Vorlage ausdrücklich die Anstrengungen der Bundesregierung, die schwierige Situation der wegen ihres christlichen Glaubens verfolgten Menschen durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Insoweit unterstütze der Ausschuss grundsätzlich die Forderung der Petenten, dass sich Deutschland noch stärker für die Religionsfreiheit als ein Grundrecht besonders in islamischen, hinduistischen und kommunistischen Staaten einsetzt, schreiben die Abgeordneten. 

Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde: Ohne Aussprache lehnte der Bundestag schließlich einen Antrag der AfD-Fraktion (19/2127) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab, der darauf abzielte, einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission über die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde für unvereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip zu erklären. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die EU nur dann Regelungen treffen, wenn die Ziele einer Maßnahme „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen“ von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können, sondern besser auf EU-Ebene zu verwirklichen sind. Laut AfD verfolgt Brüssel mit einer Europäischen Arbeitsbehörde das längerfristige Ziel, Arbeits- und Sozialordnungen auf EU-Ebene zu vereinheitlichen. Die AfD lehnt dies ab, weil sie einen Eingriff in die nationalen Arbeits- und Sozialgesetze befürchtet und die Grundordnung der sozialen Marktwirtschaft gefährdet sieht. Der Eingriff in die Sozialpartnerschaft von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern müsse verhindert werden. Der Antrag rügt die fehlende Rechtsgrundlage der geplanten Verordnung und einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff der EU in innerstaatlich organisierte Strukturen.

(vom/hau/17.05.2018)

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