Heftige Oppositionskritik am Justizetat von Katarina Barley
Die Oppositionsparteien haben die Etatplanung 2018 der Bundesregierung (19/1700) für das von Dr. Katarina Barley (SPD) geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) heftig kritisiert. Die Redner von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in der Debatte im Bundestag am Donnerstag, 17. Mai 2018, Nachbesserungen an dem Entwurf und warfen dem Ministerium unter anderem Symbolpolitik vor.
Grüne: Großkoalitionärer Pfusch
Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) sprach gar von „großkoalitionärem Pfusch“ und einer „Vergackeierung der Leute“. Die von Barley angekündigte Kampagne für den Rechtsstaat werde scheitern, solange Vertreter von CDU/CSU den Rechtsstaat und seine Verteidiger diffamieren, sagte Rottmann. „Leben Sie vor, was der Rechtsstaat ist, bevor Sie ihn anderen erklären wollen“, sagte sie an die Adresse der Union. Der SPD warf sie vor, sich mit dem Pakt für den Rechtsstaat auf das Aufkleben von Etiketten zu beschränken.
Ihre Fraktionskollegin Tabea Rößner sprach von einer Neuauflage von „verschluderten“ Vorsätzen aus der letzten Legislatur und fragte, wie die Verbraucherschützer angesichts einer Mittelkürzung die geplanten Musterfeststellungsklagen auf den Weg bringen sollen. Mit Blick auf den digitalen Verbraucherschutz sei eine „knallharte Regulierung“ gefordert. Hier habe die Bundesregierung bisher versagt.
Linke fordert mehr Rechte für die Bürger
Victor Perli (Die Linke) forderte einen besseren Verbraucherschutz. Die Bürger bräuchten mehr Rechte gegen staatliche Willkür und Machenschaften der Konzerne. Die Mittel für den Verbraucherschutz müssten deutlich aufgestockt werden, damit beispielsweise die geplante Musterfeststellungsklage „kein zahnloser Tiger wird“.
Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat ergänzte, zum Pakt für den Rechtsstaat müsse auch die Stärkung der Bürgerbeteiligung, das Aus für die Vorratsdatenspeicherung, eine Entkriminalisierung von Armutsstraftaten und die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) gehören.
AfD: Verbraucherschutz ohne eigenes Profil
Dr. Lothar Maier (AfD) sagte, die Ankündigungen zum Verbraucherschutz gäben „nicht viel her“. Das verbraucherpolitische Programm der Bundesregierung sei eine „Collage aus Programmen Dritter“ und weise kein eigenes Profil auf.
Maiers Fraktionskollege Martin Hohmann sprach sich für die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus und sicherte wie sein Fraktionskollege Stephan Brandner der Regierung eine „ehrliche Auseinandersetzung“ zu. Zuvor hatte Brandner Barleys Vorgänger Heiko Maas (SPD) heftig angegriffen.
FDP: Dramatischer Bedeutungsverlust der Rechtspolitik
Für die FDP attestierte Dr. Stefan Ruppert der Rechtspolitik einen dramatischen Bedeutungsverlust. Dies versuche die Koalition durch Verbraucherschutz zu kompensieren, sagte er.
Was fehle, seien rechtspolitische Vorhaben zur Durchsetzung von Bürgerrechten. Das Recht dürfe gegenüber machtpolitischen Erwägungen nicht zurückfallen.
Ministerin wirbt für den Pakt für den Rechtsstaat
Zu Beginn der Debatte hatte Ministerin Barley für den von der Koalition angekündigten Pakt für den Rechtsstaat geworben, mit dem der Rechtsschutz der Bürger und der Verbraucherschutz gestärkt werde.
Sie sprach von einer „umfassenden Qualitätsoffensive“, die einen Personalaufbau, die Digitalisierung der Justiz, familienrechtliche Verbesserungen und eine Kampagne für den Rechtsstaat umfasse.
Dazu gehöre auch eine bessere Rechtsdurchsetzung wie mit der Musterfeststellungsklage geplant. „Wer recht hat, muss auch recht bekommen“, sagte Barley. Wichtig sei auch der Mieterschutz.
CDU/CSU: Signal gegen eine „Erosion des Vertrauens“
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) sprach von dem Pakt als einem „Dreiklang“ aus mehr Personal, besserer Ausstattung und einem besserem gesetzlichen Rahmen, mit dem ein starkes Signal gegen eine „Erosion des Vertrauens“ in den Rechtsstaat gesetzt werde.
Harbarths Fraktionskollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker verwies auf die Notwendigkeit, die Effizienz von Gerichtsverfahren zu erhöhen. Mit Bezug auf den Etat des Ministeriums sagte sie: „Es bleibt viel zu tun, auch mit wenig Geld“.
SPD: Weichen starken Rechtsstaat gesetzt
Dr. Johannes Fechner (SPD) sieht mit dem Pakt die Weichen für einen starken Rechtsstaat gesetzt. Er hoffe auf eine schnelle Vereinbarung mit den Bundesländern zu dessen Umsetzung.
An den Koalitionspartner CDU/CSU appellierte er, die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates nicht infrage zu stellen. Er gehe davon aus, sagte Fechner, dass im nächsten Haushalt mehr Geld für den Verbraucherschutz eingestellt werde.
Ausgaben sinken um 56 Millionen Euro
Die Bundesregierung plant für den Etat des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Ausgaben in Höhe von 782,18 Millionen Euro. 2017 waren es noch 838,62 Millionen Euro. Das Ressort verfügt über den kleinsten Etat der Bundesregierung, weist aber den bei weitem höchsten Deckungsgrad mit über 60 Prozent auf: Die Einnahmen belaufen sich auf 568,62 Millionen Euro (2017: 541,62 Millionen Euro).
Hinter dieser Zahl stehen vor allem die Gebühreneinnahmen des Deutschen Patent- und Markenamtes, die für 2018 auf 410,39 Millionen Euro geschätzt werden (2017: 386,89 Millionen Euro). Die Ausgaben für den Verbraucherschutz sollen sich auf 36,51 Millionen Euro belaufen. 2017 waren es noch 128,54 Millionen Euro. Darin enthalten war allerdings ein Zuschuss zur Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest in Höhe von 90 Millionen Euro, der 2018 entfällt.
Vor allem Personal- und Verwaltungsausgaben
Die Ausgaben des Ministeriums, in erster Linie Personal- und Verwaltungsausgaben, belaufen sich dem Haushaltsentwurf zufolge auf 84,12 Millionen Euro, gut eine Million Euro mehr als 2017. Für „Sonstige Bewilligungen“ sind 25,81 Millionen Euro vorgesehen, ebenfalls etwas mehr als im Vorjahr.
Der Bundesgerichtshof soll 34,14 Millionen Euro ausgeben dürfen (2017: 44,95 Millionen Euro), das Bundesverwaltungsgericht 19,72 Millionen Euro (2017: 21,55 Euro Millionen Euro), der Bundesfinanzhof 15,16 Millionen Euro (2017: 20,09 Millionen Euro) und das Bundespatentgericht 12,19 Millionen Euro (2017: 14,28 Millionen Euro).
Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sind 37,65 Millionen Euro geplant (2017: 33,54), für das Bundesamt für Justiz 92,17 Millionen Euro (2017: 61,71) und für das Deutsche Patent- und Markenamt 214,25 Millionen Euro (2017: 204,80). (mwo/17.05.2018)