FDP und Linke wollen Atomabkommen mit dem Iran bewahren
Sowohl die Fraktion Die Linke (19/2131) als auch die FDP-Fraktion (19/2529) sprechen sich für die Bewahrung des Atomabkommens mit dem Iran aus. Zwei entsprechende Anträge hat der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Antrag der FDP
Nach dem Willen der FDP muss die Bundesregierung durch aktive diplomatische Bemühungen dazu beizutragen, das Abkommen in seiner bestehenden Form zu bewahren und die Bemühungen um nukleare Nichtverbreitung im Nahen Osten zu intensivieren. Dabei solle die Bundesregierung mit den Vertragspartnern über die Möglichkeiten eines ergänzenden Abkommens beraten, das die Fragen einer Verlängerung der Laufzeiten des ursprünglichen Abkommen und weitreichendere Inspektionen der Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) umfasst. Außerdem gelte es, einen Dialog mit allen Vertragsparteien „für ein unabhängiges Abkommen zur Begrenzung und Kontrolle des ballistischen Raketenprogramms des Iran anzustoßen“.
Der Iran nehme unbestritten eine destabilisierende Rolle in der Region ein, schreiben die Abgeordneten. Das Land spiele eine aktive Rolle als Akteur in den Konflikten in Syrien und im Jemen. Gleichzeitig treibe die iranische Führung aktiv das eigene Raketenprogramm voran. Insgesamt unterstreiche der Iran mit seinen Aktivitäten die Ambitionen des Landes als Regionalmacht. „Die Nachbarstaaten des Irans und die internationale Gemeinschaft beobachten diese Entwicklung mit äußerster Sorge. Insbesondere die israelfeindliche Politik des Irans verurteilt Deutschland mit Nachdruck.“
Antrag der Linken
Das 2015 zwischen den genannten Ländern und den USA geschlossene Abkommen ist nach Auffassung der Linken ein großer diplomatischer Erfolg gegen atomare Aufrüstung. Die einseitige Aufkündigung der US-Regierung sei „unverantwortlich und auf das Schärfste zu verurteilen“.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „Druck auf US-Präsident Donald Trump auszuüben, sich an geltende völkerrechtliche Verträge zu halten und in das Abkommen mit dem Iran zurückzukehren“. Außerdem solle sie sich „entschieden gegen die von Trump angekündigten Ausweitungen der Sanktionen auf Drittstaaten verwahren und gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen vorbereiten“.
EU-Staaten wollen am Abkommen festhalten
Das Atomabkommen wurde 2015 zwischen Iran auf der einen Seite sowie den USA, Russland, China, Großbritannien, Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite geschlossen. Teheran verpflichtet sich darin, bestimmte militärisch nutzbare Teile seines Nuklearprogramms für einige Jahre stillzulegen und strenge Kontrollen durch die Vereinten Nationen zuzulassen. Im Gegenzug hoben die USA und die EU ihre Wirtschaftssanktionen gegen Iran auf.
Am 8. Mai 2018 kündigt US-Präsident Donald Trump an, dass sich die USA aus dem Atomabkommen mit Iran zurückziehen und die Wirtschaftssanktionen gegen das Land wieder in Kraft setzen werden. Die europäischen Vertragsstaaten hingegen wollen an dem Abkommen festhalten und keine neuen Sanktionen gegen Iran verhängen. Allerdings könnten auch europäische Unternehmen, die in den USA tätig sind, von Sanktionen getroffen werden, wenn sie Geschäfte mit Iran machen. (ahe/nal/08.06.2018)