Petitionen

Bundes­tag erörterte Jahresbericht 2017 des Petitions­ausschusses

„Die Möglichkeit, eine Petition einzureichen ist ein Grundrecht, welches in unserer Verfassung verankert ist.“ Das sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU/CSU), zu Beginn seiner Rede anlässlich der Debatte des Tätigkeitsberichts des Ausschusses für das Jahr 2017 (19/2250) am Donnerstag, 7. Juni 2018. Er könne die Bürger nur ermutigen, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden. Das gelte für die kleinen Sorgen des Alltags genauso wie für Vorschläge zur Gesetzgebung. Wendt, der dem Ausschuss im vergangenen Jahr noch nicht angehörte, sagte weiter, 2017 sei ein gutes Jahr für den Petitionsausschuss gewesen. 11.507 Petitionen – und damit 371 mehr als im Vorjahr – seien eingereicht worden. Mit Blick in den vorliegenden Bericht stelle er fest, dass die großen öffentlichen Debatten sich darin nicht widerspiegeln würden. Es seien vielmehr die kleinen Alltagsprobleme, etwa im Umgang mit Behörden, die Bestandteil der meisten Petitionen waren.

SPD verweist auf Zunahme privater Petitionsplattformen 

Martina Stamm-Fibich (SPD) sagte, Petitionen seien das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Die derzeitige Ausgestaltung des Petitionswesens werde aber dieser Bedeutung leider nicht gerecht, beklagte sie. Stamm-Fibich verwies auf die wachsende Anzahl und die steigende Beliebtheit privater Petitionsplattformen. 

Im Gegensatz dazu bleibe es beim Petitionsausschuss des Bundestages, trotz der leichten Steigerung 2017, bei einem Rückgang der Zahl der Petitionen, die heute auf dem Stand von 1981 sei. „2005 gab es doppelt so viele Petitionen wie heute“, sagte die SPD-Abgeordnete. Damals habe es auch – unter einer rot-grünen Bundesregierung – letztmalig eine Reform des Petitionswesens gegeben, in der für eine digitale Beteiligung gesorgt worden sei.

AfD: E-Plattform des Ausschusses bekannter machen

Johannes Huber (AfD) sagte, seine Partei wolle größtmögliche Bürgerbeteiligung. Im Petitionsausschuss würden die Anliegen, „im Gegensatz zu privaten Anbietern“, verbindlich geprüft. Der Tätigkeitsbericht, so Huber weiter, lese sich „wie ein AfD-Wahlprogramm“. Von Petenten gefordert worden seien unter anderem eine höhere Präsenz der Abgeordneten im Bundestag, Volksabstimmungen auf Bundesebene, die Rücknahme des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Erhaltung des Bargeldes und die Abschaffung der „Zwangsrundfunkgebühren“. 

Der AfD-Abgeordnete forderte außerdem, die E-Plattform des Petitionsausschusses bekannter zu machen. Schließlich würden bei 50.000 Mitzeichnern die Anliegen in Anwesenheit von Vertretern der Bundesregierung öffentlich angehört. Gute Chancen darauf habe derzeit eine Petition, in der die „Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen“ gefordert werde, sagte Huber.

CDU/CSU: AfD vertritt eine Minderheit

Es sei falsch, wenn die AfD zu suggerieren versuche, sie sei das Sprachrohr der Menschen im Land, entgegnete Andreas Mattfeldt (CDU/CSU). „Sie vertreten eine Minderheit“, sagte der Unionsabgeordnete. Mit Blick auf die Arbeit des Petitionsausschusses sagte Mattfeldt, jede einzelne Eingabe werde „sorgfältig geprüft und fachlich versiert beantwortet“. Wer tatsächlich etwas verändern will, müsse das Original wählen, sagte er mit Blick auf die privaten Anbieter. 

Was die stagnierende Zahl an Petitionen angeht, so hat das aus seiner Sicht mit einem hohen Grad an Zufriedenheit zu tun. „Bei uns in Deutschland läuft eben vieles rund und vieles richtig“, sagte Mattfeldt und lobte die „gute Koalitionsarbeit“.

FDP: Datenschutz-Grundverordnung nachbessern

Manfred Todtenhausen (FDP) stelle klar, anders als der Debattenbeitrag des AfD-Kollegen vermuten lasse, sei die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss sehr sachorientiert. Der Ausschuss sei eine Art Frühwarnsystem, durch das erkennbar sei, welche Sorgen die Bürger hätten. Gleichzeitig spiegelten die Petitionen aber auch den Zeitgeist wider. Insofern wage er die Prognose, dass künftig eine wachsende Anzahl an Petitionen zu der kürzlich in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung eingereicht werde. Todtenhausen kritisierte die Regelung. Einige unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine würden die Datenschutz-Grundverordnung für ihre Abmahnungen nutzen. Nachbesserungen seien dringend erforderlich, befand er. 

Der FDP-Abgeordnete sprach sich auch für mehr Transparenz bei der Arbeit des Petitionsausschusses aus. „Wir wollen ein Bürgerplenarverfahren einführen“, sagte er. Themen von großem öffentlichen Interesse mit einer sehr großen Zahl an Unterstützern sollen seinen Vorstellungen nach direkt auf die Tagesordnung des Plenums kommen.

Linke: Wir brauchen mehr Öffentlichkeit

Anders als der Unionsabgeordnete Mattfeld sieht Kerstin Kassner (Die Linke) in der stagnierenden Zahl an Petitionen keine Zeichen für eine gestiegene Zufriedenheit in der Bevölkerung. Beleg dafür seien die Zahlen bei den privaten Plattformen. Bei chance.org etwa hätten sich 2017 mehr als zwölf Millionen Menschen geäußert. „Wir brauchen mehr Öffentlichkeit für den Petitionsausschuss“, forderte die Linken-Abgeordnete und plädierte für eine Absenkung des für eine öffentliche Beratung derzeit geforderten Quorums von 50.000 Unterstützern auf 30.000. 

Zuspruch gab es von ihr auch für die Idee, wichtige Petitionen im Plenum des Bundestages zu diskutieren. Kassner verwies auf eine im vergangenen Jahr durch den Ausschuss veranstaltete Expertenanhörung. Dabei sei den Abgeordneten angeraten worden, die Kommunikationswege mit den Petenten zu verbessern, auch mittels sozialer Netzwerke.

Grüne: Petitionsausschuss hat starke Instrumente

Der Petitionsausschuss habe starke Instrumente, sagte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). Aber: „2017 hatten wir leider nicht den Petitionsausschuss, den wir bräuchten, um die Aufgaben zu erfüllen“, beklagte sie. Die Zahl der Petitionen habe den Stand der 1980er-Jahre erreicht, während die privaten Plattformen, „bei denen einige von Rechts dabei sind, die sehr zwielichtige Intentionen verfolgen“, viel mehr Menschen hinter sich versammeln würden. Dies müsse sich ändern, forderte Rüffer.

Auch die Grünen-Abgeordnete sprach sich dafür aus, Petitionen, die von „Zehntausenden Menschen“ mitgetragen werden, im Plenum zu debattieren. „Dann haben diese Menschen das Gefühl, dass sie hier richtig aufgehoben sind“, sagte Rüffer.

Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Eingaben prüft und berät. So weiß das Gremium aus erster Hand, wie sich Gesetze auf die Bürger auswirken. Damit ist der Petitionsausschuss eine Art Seismograf, der Jahr für Jahr die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet und einmal jährlich dem Bundestag über seine Tätigkeit im jeweils vorausgegangenen Jahr Bericht erstattet. (hau/07.06.2018)

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