Fragestunde

Fragestunde am 13. Juni

In der Fragestunde am Mittwoch, 13. Juni 2018, antworteten Vertreter der Bundesregierung auf schriftlich eingereichte Fragen von Abgeordneten (19/2660, 19/2611). Die Fragen werden getrennt nach Ressortzuständigkeit aufgerufen. 

Grüne mit den meisten Fragen

52 der insgesamt 85 Fragen stellten Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, gefolgt von der Abgeordneten der Linken mit 18 Fragen. FDP-Abgeordnete waren mit sieben Fragen vertreten, CDU/CSU- und die SPD-Abgeordnete jeweils mit drei Fragen. Zwei Fragen stammten vom AfD-Abgeordneten Martin Hohmann.

Die meisten Fragen, nämlich 16, richteten sich an das Bundesverkehrsministerium, 15 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Auswärtige Amt sollte 13 Fragen beantworten, das Ministerium für Arbeit und Soziales acht, das Finanzministerium sieben. Jeweils vier Fragen wandten sich an das Bundeswirtschaftsministerium, an das Bundesjustizministerium, an das Bundeslandwirtschaftsministerium, an das Bundesumweltministeriums und an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sollte drei Fragen beantworten, das Bundesgesundheitsministerium zwei und das Bundesfamilienministerium eine.

Was Abgeordnete wissen wollen

Uwe Kekeritz von den Grünen wollte etwa vom Entwicklungsministerium erfahren, wie viel Prozent der freiwilligen Rückkehrer nach Ankunft in ihrem Herkunftsland im Rahmen des Ministeriumsprogramms „Initiative Heimat“ bislang beraten werden konnten und in wie vielen Prozent der Fälle die Beratung im Herkunftsland zur Vermittlung einer Arbeitsstelle für die Betroffenen geführt hat.

Jörg Cezanne von der Linksfraktion wollte vom Verkehrsministerium wissen, auf welcher Rechtsgrundlage private Sicherheitsunternehmen, die im Auftrag von Einzelhandelsunternehmen deren Parkraum bewirtschaften, Halterabfragen zur Identifizierung der Halter nicht ordnungsgemäß geparkter Fahrzeuge bei den zuständigen Behörden vornehmen und wie sich die Anzahl der jährlichen Halterabfragen bei den zuständigen Behörden seit 2010 hat.

Katrin Helling-Plahr (FDP) fragte das Gesundheitsministerium, wie die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass mit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes zum 1. Juli 2018 eine künstliche Befruchtung mit bereits teilweise verwendeten und dann für die Zeugung von Geschwisterkindern reservierten Samenzellen insbesondere anonymer Spender faktisch nicht mehr möglich ist.

Johann Saathoff (SPD) erkundigte sich beim Wirtschaftsministerium, in welcher Form die Beteiligung des Deutschen Bundestages bei der Weiterentwicklung des Strategiepapiers zur Stärkung der Verteidigungsindustrie und die Umsetzung seiner Beschlüsse hinsichtlich der Einstufung von Überwasserschiffbau als Schlüsseltechnologie gewährleistet wird, wenn in dem Weiterentwicklungsprozess alle relevanten Interessenträger umfassend konsultiert werden sollen.

Martin Hohmann (AfD) fragte das Auswärtige Amt, inwieweit sich die Bundesregierung bereits mit der Frage eines Austritts aus der Internationalen Organisation für Migration (UN/IOM) beschäftigt hat und wenn nein, warum nicht.

Ebenfalls an das Auswärtige Amt richtete sich die Frage von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU), auf welcher rechtlichen Grundlage die Bundesregierung die Einreise welcher taiwanischer Amtsträger in die Bundesrepublik Deutschland verweigert. 

Eine Frage gemäß Nummer 15 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen stellte die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg. Sie will vom Innenministerium wissen, wie die Regierung es begründet, dass bei Kontrollen an der Grenze zu sicheren Drittstaaten die Bundespolizei nach dem geltenden Einsatzbefehl weiterhin Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise gestatten muss und weshalb vor dem 13. September 2015 Personen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens in der Regel zurückgewiesen wurden. Nummer 15 besagt, dass eine schriftliche Frage, deren Antwort nicht innerhalb einer Woche beim Präsidenten eingegangen ist, in der ersten Fragestunde nach Ablauf der Wochenfrist zur mündlichen Beantwortung aufgerufen wird. (vom/eis/13.06.2018)

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