Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Juni 2018, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Abkommen mit Kamerun: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 24. August 2017 zwischen Deutschland und Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen vorgelegt (19/2625). Die Vorlage wurde federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Der Entwurf zielt darauf ab, steuerliche Hindernisse auf dem Gebiet der Luftfahrt zwischen beiden Ländern abzubauen. Deutsches Hauptziel sei dabei, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Luftfahrtunternehmen Einkünfte und Vermögen ausschließlich in Deutschland besteuern, heißt es im Gesetzentwurf.

Neue Aufgabe für das Bundesarchiv: Die Benachrichtigung nächster Angehöriger von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht soll in Zukunft vom Bundesarchiv übernommen werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv vorgelegt (19/2630). Die Vorlage wurde federführend an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Ausgleichszahlungen an Atomkraftwerksbetreiber: Die Bundesregierung will das Atomgesetz ändern. Dazu hat der Bundestag den Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/2631, 19/2705) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Den wortgleichen Gesetzentwurf (19/2508) hatten CDU/CSU und SPD bereits in den Bundestag eingebracht, die erste Lesung fand am 8. Juni statt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Atomkraftwerksbetreiber für Kosten zu entschädigen, die ihnen aufgrund des Atomausstiegs entstanden sind. Dazu ist vorgesehen, die Paragrafen 7e bis 7g in das Gesetz einzufügen, die die Anspruchsgrundlagen und das Verwaltungsverfahren für einen angemessenen finanziellen Ausgleich regeln. Zudem können die Betreiber der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich Anfang 2023 einen finanziellen Ausgleich verlangen, soweit die diesen Kraftwerken zugewiesenen Elektrizitätsmengen nicht mehr bis Ende 2022 auf ein anderes Kernkraftwerk übertragen werden und auch „trotz ernsthaften Bemühens“ übertragen werden konnten.

Mikroplastik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetik- und Pflegeprodukten verbieten. In einem Antrag (19/1073) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und sich auch auf EU-Ebene für ein „zeitnahes Verbot“ einzusetzen. Die Grünen verweisen als Vorbild auf ein schwedisches Gesetz. Die Fraktion führt an, dass Mikroplastik, das etwa als Schleifmittel in Peelings genutzt wird, in den Meeren quasi wie ein Magnet wirke und Schadstoffe binde. Damit werde nicht nur das Ökosystem Meer „in erheblicher Weise gefährdet“. „Durch den Verzehr kontaminierter Fische und Meeresfrüchte landet das Mikroplastik auch auf unseren Tellern“, heißt es in dem Antrag. Den Antrag überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss. Die Grünen hatten für eine Überweisung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft plädiert, wurden von den anderen Fraktionen bei Enthaltung der Linken aber überstimmt.

Umweltradioaktivität: Die Bundesregierung hat einen Bericht zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2015 (18/13180) vorgelegt. Der Bericht gibt Auskunft über die Strahlenexposition in verschiedenen Sektoren. Die berechnete Gesamtexposition beträgt laut Bericht 3,8 Millisievert pro Person und Jahr. Das sind 0,2 Millisievert weniger als 2014. Diese Abweichung ergebe sich durch die vorläufige Form der Datenerhebung bei der Röntgendiagnostik, schreibt die Bundesregierung. Der Bundestag überwies den Bericht zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 

Änderung des Arzneimittelgesetzes: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (19/2666) vorgelegt, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Damit will die Fraktion den Paragrafen 28 Absatz 2 ergänzen. In der Vorschrift ist die Befugnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geregelt, Auflagen zur Verkehrssicherheit von Arzneimitteln zu erteilen. Durch die Ergänzung wollen die Grünen erreichen, dass diese Auflagen sofort vollziehbar sind und Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben. 

Zuverlässigkeitsprüfung für Privatpiloten: Federführend im Innenausschuss beraten wird ein Antrag der FDP-Fraktion, die Zuverlässigkeitsprüfung für Privatpiloten abzuschaffen (19/1702). Wie die FDP schreibt, umfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten nach Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen. Sie müssten sich sowohl bei der Erteilung ihrer Lizenz sowie alle fünf Jahre auf eigene Kosten einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Die Zuverlässigkeit könne dabei auch aus Gründen abgelehnt werden, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeugs stehen, kritisieren die Abgeordneten. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung diene der Sicherheit des Luftverkehrs, was vor allem die Abwehr von terroristischen Gefahren aufgrund des zweckentfremdeten Betriebs von Luftfahrzeugen umfasst. Privatpilotenlizenzen würden jedoch überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt, von denen weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude, wie beispielsweise Atomkraftwerke, eine Gefahr ausgehe, schreiben die Abgeordneten.

(eis/14.06.2018)

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