Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Juni 2018, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Abkommen mit Kamerun: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 24. August 2017 zwischen Deutschland und Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen (19/2625) angenommen. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/3015) vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, steuerliche Hindernisse auf dem Gebiet der Luftfahrt zwischen beiden Ländern abzubauen. Deutsches Hauptziel sei dabei, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Luftfahrtunternehmen Einkünfte und Vermögen ausschließlich in Deutschland besteuern, heißt es im Gesetzentwurf.

Agentur für Flugsicherheit: Bei Enthaltung der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der AfD und der Linken hat der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/1765) zu einem Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 216/2008 (Ratsdokument 14991 / 15) zugestimmt. Damit beschloss der Bundestag eine Entschließung zu der Vorlage (19/1252 Nr. C.61), mit der der Bundestag das Einvernehmen mit der Bundesregierung herstellt, dass die Regierung bei der abschließenden Entscheidung im Rat in Brüssel ihre Zustimmung zu dem Kompromisstext der Verordnung erteilen kann. Der Bundestag hatte am 14. April 2016 die geplante Übertragung delegierter Rechtsetzungsbefugnisse auf die EU-Kommission abgelehnt. Der Kompromiss sieht vor, dass diese Rechtsetzungsbefugnisse nur befristet für fünf Jahre an die Kommission delegiert werden. Die Delegation verlängert sich automatisch, wenn das Europaparlament oder der Rat nicht vor Ablauf der fünf Jahre widersprechen. 

Eigenmittelsystem der Europäischen Union: Aufgerufen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (19/3001), der sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bezieht (Ratsdokument 8357 / 18). Nach dem Willen der Fraktion soll der Bundestag dazu eine begründete Stellungnahme im Hinblick auf die Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon abgeben. Nach Ansicht der AfD verletzt der EU-Vorschlag diese Grundsätze. Ebenfalls aufgerufen wurde ein weiterer Antrag der AfD (19/3000) zu einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8359 / 18). Auch dieser EU-Vorschlag verstößt aus Sicht der Fraktion gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Während die AfD über beide Anträge namentlich abstimmen lassen wollte, plädierten die Koalitionsfraktionen für eine Überweisung an den federführenden Finanzausschuss und konnten sich bei der Abstimmung auch durchsetzen.

Ausbaumengen für Wind- und Solarenergie: Abgelehnt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/2108). Dazu hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/3027) vorgelegt. Neben den Grünen unterstützte nur Die Linke das Anliegen des Gesetzentwurfs. Der weitere Ausbau von erneuerbaren Energien kann nach Ansicht der Grünen nur mit Sonderausschreibungen gesichert werden. Daher sollte noch für 2018 eine Sonderausschreibung für 1.500 Megawatt Windenergieleistung an Land und 800 Megawatt Solarstromleistung festgeschrieben werden. Vom kommenden Jahr an sollten die jährlichen Ausschreibungsmengen bei 5.000 Megawatt (Wind) beziehungsweise 3.000 Megawatt (Solar) liegen. Die Ergebnisse bisheriger Ausschreibungen, die auf einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 fußten, seien verheerend, hieß es zur Begründung. „Der Windenergie-Ausbau an Land droht in den nächsten beiden Jahren zusammenzubrechen.“ Für die Branche und für den Klimaschutz wäre dies nach Ansicht der Grünen eine Katastrophe.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte über die Sammelübersichten 63 bis 72 zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen sind und die der Petitionsausschuss bereits beraten hat. Zu den Sammelübersichten hatte der Petitionsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/2717, 19/2718, 19/2719, 19/2720, 19/2721, 19/2722, 19/2723, 1/2724, 19/2725, 19/2726), denen der Bundestag in der Abstimmung folgte. 

Petition für einen Kinderbeauftragten des Bundestages

Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. Manfred Gahr, aus der vergangenen Wahlperiode mit der Forderung, eine/einen „unabhängigen und nicht weisungsgebundenen“ Kinderbeauftragten des Bundestages einzusetzen. Dieser solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive (Regierung und Verwaltung) daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten der Kinder und Jugendlichen entsprechen. 

Zugleich soll der oder die Kinderbeauftragte Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsverletzungen sein sowie auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.

Grundlage UN-Kinderrechtskonvention

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, in der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 unterzeichnet habe, werde festgeschrieben, das bei allen Maßnahmen, die Kinder beträfen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sei. Dies gelte für die Gesetzgebungsorgane und für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. 

Bis heute jedoch würden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet, urteilt der Petent. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes habe Deutschland deshalb im Jahr 204 erneut kritisiert, insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes und der Partizipation, heißt es in der Petition.

Petition wird Fraktionen zur Kenntnis gegeben

Die während der Sitzung am 13. Juni 2018 verabschiedete Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses sieht nun vor, die Petition „den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben“, da das Anliegen und die damit verbundene Thematik für wichtig erachtet werden. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss „die Notwendigkeit, das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und bestehende oder zukünftig auftretende Benachteiligungen zu beseitigen oder auszugleichen“. 

Weiter heißt es in der Vorlage: „Kinder und Jugendliche gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft und bedürfen deshalb des besonderen Schutzes und des Eintretens des Parlaments.“

Ausschuss für Jugend hat Anliegen abgelehnt

Wie aus der Beschlussempfehlung außerdem hervorgeht, wurde die Petition im Jahr 2015 schon in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt. Außerdem habe sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend damit befasst, das Anliegen der Petition jedoch abgelehnt. 

Eine Vielzahl von Maßnahmen habe in den letzten Jahren im Bereich des Kindesschutzes, der Kindergesundheit und der Kinderarmut zu Verbesserungen geführt, hieß es laut der Vorlage seinerzeit vonseiten des Ausschusses. Zwar würden die Ziele der Petition – die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken – begrüßt. Die Einsetzung einer oder eines Kinderbeauftragten des Bundestages sei vom Familienausschuss allerdings kritisch gesehen und als nicht zielführend betrachtet worden. (hau/vom/28.06.2018)

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