Abgesetzt: Genehmigungspflicht für Rüstungsproduktion im Ausland
Von der Tagesordnung des Plenums abgesetzt hat der Bundestag die erstmalige Beratung eines gemeinsamen Antrags der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen, eine Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung der Rüstungsproduktion im Ausland einzuführen (19/2697).
Grüne und Linke kritisieren Rüstungskonzerne
In ihrem gemeinsamen Antrag kritisieren die Oppositionsfraktionen, dass Rüstungskonzerne Experten zur technischen Unterstützung entsenden könnten und dafür keine Genehmigung der Bundesregierung bräuchten, sofern es sich nicht um die Unterstützung im Bereich von chemischen oder biologischen Waffen oder Atomwaffen handle. „Hier muss dringend eine Korrektur erfolgen.“
Grüne und Linke fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Außenwirtschaftsverordnung dahingehend zu ändern, „einen Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung auch von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländern durch deutsche Staatsbürger und Inländer einzuführen“. (ahe/sas/26.06.2018)