Geschäftsordnung

Bundestag lehnt Bau­manns Ein­spruch gegen einen Ordnungsruf ab

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juli 2018, ohne Aussprache einen Einspruch des AfD-Abgeordneten Dr. Bernd Baumann gegen einen Ordnungsruf gemäß Paragraf 39 Satz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages abgelehnt. Nur die AfD-Fraktion stimmte für den Einspruch. Der amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hatte Baumann in der Aussprache zum Etat des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 4. Juli, einen Ordnungsruf erteilt. 

Paragraf 39 der Geschäftsordnung lautet: „Gegen den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38) kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründeten Einspruch einlegen. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen. Der Bundestag entscheidet ohne Aussprache. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.“  (vom/05.07.2018)

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