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Daten­schutz­be­auf­trag­te Voßhoff über­gibt Be­richt zur In­for­ma­tions­frei­heit

Eine Frau gibt einem neben ihr sitzenden Mann die Hand. Der Mann hält einen Bericht in der anderen Hand.

Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit dem Informationsfreiheitsbericht 2016/17 (© DBT/Melde)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat ihren sechsten Bericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016/2017 (19/3370) am Mittwoch, 11. Juli 2018, an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. Die Zahl der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz sei wieder gestiegen, sagte die Datenschutzbeauftragte. Die Anträge würden von den Bundesbehörden aber „ganz gut abgearbeitet“. Insgesamt sprach Voßhoff von einer „guten Entwicklung“. Sie äußerte den Wunsch, dass der Bericht zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird. 

„Hohe Belastung bei obersten Bundesbehörden“

Die Datenschutzbeauftragte, die seit 2014 im Amt ist, schreibt in ihrem Bericht, das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei im Berichtszeitraum verstärkt genutzt worden. So seien 2016 fast 9.000 und 2017 fast 13.000 IFG-Anträge an die Bundesbehörden gestellt worden. Entsprechend hätten sich auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um Unterstützung ihres Informationsbegehrens an sie gewandt. Ein nicht unerheblicher Teil sei dabei unter Pseudonym aufgetreten. Oftmals folge dann ebenfalls unter Pseudonym der IFG-Antrag zu den bei ihr im Zusammenhang mit diesen Eingaben entstandenen Unterlagen.

Hier stelle sich mitunter die Frage, schreibt Voßhoff, ob derartige, teils zeitlich und thematisch koordinierte pseudonyme Eingaben und IFG-Anträge noch der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechen. Die Belastung bei den hauptsächlich betroffenen obersten Bundesbehörden sei jedenfalls enorm hoch gewesen. 

Portal auf Bundesebene vorgeschlagen

Erfreut zeigt sich Voßhoff darüber, dass mit dem Open-Data-Gesetz ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz gemacht worden sei. Sie würde sich freuen, wenn auch jenseits solcher neuer gesetzlicher Regelungen über mehr Transparenz auf Seiten der Behörden nachgedacht würde. 

Die Entwicklung eines staatlichen Portals auf Bundesebene, das eine Antragstellung auf Grundlage aller Informationszugangsgesetze des Bundes erlaubt und eine einheitliche, auch proaktive, Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden ermöglicht, würde sie begrüßen. 

„Ombuds- und Kontrollfunktion ausweiten“

Voßhoff bedauert, dass ihre Ombuds- und Kontrollfunktion weiterhin auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschränkt sei. Diese Funktion auch auf das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht zu erstrecken, wäre aus ihrer Sicht ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechts. 

Sie äußert die Hoffnung, dass der Bundestag diese Forderung, die sie seit vielen Jahren erhebe, aufgreifen wird. (vom/11.07.2018)

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