Barley sieht Pakt für den Rechtsstaat als Daueraufgabe
Die Schwerpunkte der Arbeit ihres Ressorts skizzierte Ministerin Dr. Katarina Barley (SPD) in der Debatte des Bundestags über den im Regierungsentwurf für den im Haushalt 2019 (19/3400) enthaltenen Etat für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am Donnerstag, 13. September 2018. Insgesamt soll er um gut 84 Millionen Euro steigen. Die Ressortchefin lobte die Arbeit ihres Hauses, das sie als „Effizienzministerium“ der Bundesregierung bezeichnete. Das betreffe sowohl die hohen Einnahmen, aber auch drei große Gesetzesvorhaben der jüngsten Zeit, mit denen Verbraucher besser geschützt werden sollen.
Die Ministerin nannte die Musterfeststellungsklage, das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgegangen werden soll. Man habe richtig viel geschafft, aber auch noch viel vor. So sei der im Koalitionsvertrag vorgesehene Pakt für den Rechtsstaat eine Daueraufgabe. Der Rechtsstaat funktioniere gut, dürfe sich aber nicht von aufgeheizten Stimmungen in der Öffentlichkeit beeinflussen lassen. Sie werde sich immer schützend vor die Justiz stellen, wenn Richter angegriffen werden, sagte Barley. Auch wenn sie nicht allen gefielen, gelte ihren Urteilen Respekt.
FDP bemängelt Mietpreisbremse
Die Redner der Oppositionsparteien kritisierten die Arbeit Barleys. Dr. Stefan Ruppert (FDP) lobte zwar ihre Fähigkeit zuzuhören und klug zu analysieren, vermisst jedoch eine klare bürgerrechtliche Orientierung. So müsse das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt werden, es gebe zu wenig Initiative zur Klärung des Paragrafen 219a, und besonders frustrierend sei die verschärfte Mietpreisbremse.
Hier werde von einem Medikament mit schädlicher Wirkung einfach eine höhere Dosis gegeben. Die geplante Regulierung laufe auf eine „zutiefst unsoziale Wohnungspolitik“ hinaus. Der Rechtsstaat an sich funktioniere, müsse aber weiter verbessert werden.
Linke: Mieterschutz ist eine Katastrophe
Victor Perli (Die Linke) betonte die Notwendigkeit eines starken Verbraucherschutzes und eines demokratischen Rechtsstaates. Die Rechtsprechung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Zudem müsse der Rechtsstaat gegen Angriffe verteidigt werden.
Der von der Bundesregierung geplante Mieterschutz sei bisher „eine Katastrophe“, denn die Vermieter säßen am längeren Hebel. Die Linke wolle eine bundesweite Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, sagte Perli, der zu Protesten gegen die Wohnungspolitik der Großen Koalition in der nächsten Woche aufrief. Sie gehe „wieder und wieder der Vermieterlobby auf den Leim“.
Grüne kritisieren „Luftballons“
Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte vor allem den Pakt für den Rechtsstaat. So gebe es kein Datum und keinen Zeitplan. Der Pakt sei nichts weiter als ein „Luftballon“. Das treffe auch auf den Mieterschutz und die geplante Entlastung der Justiz zu. Das liege daran, so Rottmann, dass das Rechtspaket der Großen Koalition zur Verhandlungsmasse für die Lösung ganz anderer Problem herabgesunken ist.
Gleichzeitig appellierte sie besonders an die CSU, mehr Rechtstreue an den Tag zu legen. Deren Politiker seien angetreten, um das Unrecht zu bekämpfen, müssten „schamrot werden, wenn sie das Wort Rechtsstaat aussprechen“.
AfD kritisierte Pakt für den Rechtsstaat
Stephan Brandner (AfD) ließ kein gutes Haar an der Politik des Justiz- und Verbraucherministeriums. Vom ehemals weltweit geachteten deutschen Rechtsstaat sei nicht mehr viel übrig, sagte er. Daran seien die „Altparteien“ schuld, die sich den drängendsten Problemen des Landes verschlössen, die sie selber verursacht hätten.
Auch Brandner kritisierte den Pakt für den Rechtsstaat, bei dem bisher gar nichts passiert sei. Statt für mehr Richter werde Geld für Migration ausgegeben. Der Haushalt enthalte zudem „unsinnige Ideologieprojekte“. Mit der Mietpreisbremse versuche die SPD aus einer selbst verschuldeten Situation herauszukommen.
Koalition setzt auf Pakt für den Rechtsstaat
Für die Große Koalition würdigte Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) den Pakt für den Rechtsstaat, der derzeit besonderen Herausforderungen gegenüber stehe. Die Ereignisse in Chemnitz hätten das verdeutlicht. Deutschland sei ein Staat des Rechts und nicht des Faustrechts und der Fehde. Der Staat erwarte zurecht von den Bürgern, dass sie sich der Selbstjustiz und der Vorverurteilung enthalten, sagte Harbarth. Man müsse deshalb wachsam sein, wenn die Akzeptanz des Rechtsstaates in der Bevölkerung zu schwinden drohe, und sachlicher Kritik zuhören. Der Rechtsstaat müsse gestärkt werden und dürfe keine Angriffsflächen bieten.
Esther Dilcher (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats weiter zu sichern und vor allem sichtbar zu machen. Mit dem Rechtsstaat korrespondiere die Rechtssicherheit. Das Grundgesetz gewähre diese allen Menschen, die in Deutschland leben. Dilcher ging ausführlich auf die im Haushalt vorgesehenen Gelder für den Opferbeauftragten der Bundesregierung ein, den es seit 2018 gibt. Dem Staat komme besondere Verantwortung für die Opfer zu. Dr. Edgar Franke (SPD) sei der zentralen Ansprechpartner für alle Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland und habe die Aufgabe, sich um alle Opfer und Hinterbliebenen zu kümmern. Sie freue sich deshalb, dass sich die Hilfe für die Opfer im Einzelplan 07 deutlich widerspiegelt.
553 Millionen Euro für das Personal
Der Einzelplan 07 sieht Ausgaben in Höhe von 876,58 Millionen Euro (2018: 792,35 Millionen Euro) vor und wird nach den Beratungen sämtlicher Einzelpläne an den Haushaltsausschuss überwiesen. Während die Ausgaben für Justiz und hier insbesondere die Personalausgaben steigen sollen, stagnieren sie im Bereich der Verbraucherpolitik. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 570,87 Millionen Euro gegenüber.
Der größte Teil der Ausgaben betrifft das Personal. 552,77 Millionen Euro sind dafür eingeplant (2018: 509,28 Millionen Euro). Für den Bundesgerichtshof sind 52,25 Millionen Euro vorgesehen (2018: 35,21 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 23 Millionen Euro (2018: 19,91 Euro Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 19,49 Millionen Euro (2018: 15,4 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 15,99 Millionen Euro (2018: 12,32 Millionen Euro).
Ausgaben für Verbraucherpolitik stagnieren
Im Bereich der Verbraucherpolitik sind Ausgaben in Höhe von 37,12 Millionen Euro geplant (2018: 37,25 Millionen Euro). Zuschüsse an Verbrauchervertretungen betragen 12,54 Millionen Euro (2018: 12,22 Millionen Euro).
Der Zuschuss an die Stiftung Warentest wird mit 2,9 Millionen Euro angegeben (2018: 3,3 Millionen Euro). Für Verbraucherinformationen stehen 18,94 Millionen Euro zur Verfügung (2018: 18,99 Millionen Euro). (mwo/13.09.2018)